KOMPAKTSEMINAR FÜHRUNG VON VEREINEN UND STIFTUNGEN AM 25. UND 26.09.2023

 

 

Gemeinnützige Vereine und Stiftungen haben das Ziel, dem Wohl der Gemeinschaft zu dienen und es zu fördern. Mit der Anerkennung der Gemeinnützigkeit gehen auch steuerliche Vergünstigungen einher, welche die Organisationen geltend machen können. So sind bestimmte Einnahmen von Steuern befreit, für bestimmte Leistungen gilt ein ermäßigter Umsatzsteuersatz und die Organisationen dürfen Spendenbescheinigungen ausstellen.

Allerdings ist diese Gemeinnützigkeit - einmal anerkannt - nicht unumstößlich, denn durch Satzungsmängel oder Fehlverhalten besteht durchaus die Gefahr eines Verlustes der Gemeinnützigkeit. Die Seminare zu diesem Thema geben einen Überblick über die wichtigsten Eckpunkte aus steuerrechtlicher Sicht.

 

In nahezu allen wichtigen Einzelsteuergesetzen finden sich Steuerbefreiungen bzw. -vergünstigungen für Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen („Besonderer Teil des Gemeinnützigkeitsrechts“). Die Vorschriften regeln Art und Umfang der Steuervergünstigungen sowie weitere Prämissen für deren Inanspruchnahme.

Überdies enthalten sie jedoch keine näheren Erläuterungen, sondern verweisen auf den dritten Abschnitt des Steuerschuldrechts (§§ 51 bis 68 AO), welcher die generellen Voraussetzungen für eine Steuerbegünstigung beinhaltet.

Dieser Abschnitt wird zumeist als „allgemeiner Teil des Gemeinnützigkeitsrechts bezeichnet.

In der Eingangsvorschrift (§ 51 AO) wird u.a. geregelt, was unter einer Körperschaft zu verstehen ist und unter welchen Bedingungen grenzüberschreitende Projekte steuerbegünstigt sind.

Zu den allgemeinen Grundsätzen für die Erteilung der Steuervergünstigung zählen:

  • die Gebote der Selbstlosigkeit und der Gegenwartsnähe (§ 55 AO)
  • der Ausschließlichkeit (§ 56 AO)
  • der Unmittelbarkeit (§ 57 AO).

 

In unserem Seminar erfahren Sie, welche materiellen Bedingungen für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit erfüllt sein müssen und was bei der Satzungsgestaltung zu beachten ist.

Wir informieren Sie über steuerliche und buchhalterische Voraussetzungen gemeinnütziger Organisationen sowie den Unterschied zwischen Spenden und Sponsoring aus steuerlicher Sicht.