WEITERBILDUNG Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit

 
 
 

Gemeinnützige Vereine und Stiftungen haben das Ziel, dem Wohl der Gemeinschaft zu dienen und es zu fördern. Mit der Anerkennung der Gemeinnützigkeit gehen auch steuerliche Vergünstigungen einher, welche die Organisationen geltend machen können. So sind bestimmte Einnahmen von Steuern befreit, für bestimmte Leistungen gilt ein ermäßigter Umsatzsteuersatz und die Organisationen dürfen Spendenbescheinigungen ausstellen. Allerdings ist diese Gemeinnützigkeit - einmal anerkannt - nicht unumstößlich, denn durch Satzungsmängel oder Fehlverhalten besteht durchaus die Gefahr eines Verlustes der Gemeinnützigkeit. Die Seminare zu diesem Thema geben einen Überblick über die wichtigsten Eckpunkte aus steuerrechtlicher Sicht.

In nahezu allen wichtigen Einzelsteuergesetzen finden sich Steuerbefreiungen bzw. -vergünstigungen für Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen („Besonderer Teil des Gemeinnützigkeitsrechts“). Die Vorschriften regeln Art und Umfang der Steuervergünstigungen sowie weitere Prämissen für deren Inanspruchnahme.  Überdies enthalten sie jedoch keine näheren Erläuterungen, sondern verweisen auf den dritten Abschnitt des Steuerschuldrechts (§§ 51 bis 68 AO), welcher die generellen Voraussetzungen für eine Steuerbegünstigung beinhaltet. Im allgemeinen Sprachgebrauch und der steuerlichen Fachliteratur spielt die reguläre Betitelung als „Steuerbegünstigte Zwecke“ nur eine untergeordnete Rolle. Der Abschnitt wird stattdessen zumeist als „allgemeiner Teil des Gemeinnützigkeitsrechts“ bezeichnet. 

Der „allgemeine Teil des Gemeinnützigkeitsrechts“ besteht aus vier Abschnitten. Die Eingangsvorschrift (§ 51 AO) regelt u. a., was unter einer Körperschaft zu verstehen ist und unter welchen Bedingungen grenzüberschreitende Projekte steuerbegünstigt sind. Zu den vier allgemeinen Grundsätzen für die Erteilung der Steuervergünstigung (§§ 55 bis 57 AO) zählen: die Gebote der Selbstlosigkeit sowie der Gegenwartsnähe (§ 55 AO), der Ausschließlichkeit (§ 56 AO) und letztlich der Unmittelbarkeit (§ 57 AO)

Welche steuerlichen und buchhalterischen Voraussetzungen existieren für gemeinnützige Organisationen? Was sind die materiellen Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit? Wie werden die Tätigkeitsbereiche definiert und dargestellt? Was ist bei der Satzungsgestaltung zu beachten? Wo liegt aus steuerlicher Sicht der Unterschied zwischen Spenden und Sponsoring.

Im Anschluss besteht noch die Möglichkeit für individuelle Fragen.

 
 

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