Beratung zu Gründung einer Stiftung

Stiftungsgründung I Gemeinnützigkeit I Stiftungsformen I Stiftungsrecht I Stiftungssatzung I Stiftungsvermögen

 

Relevanz zur Gründung einer Stiftung 

Der deutsche Stiftungssektor gewinnt weiterhin an Relevanz. Diese Entwicklung ist insbesondere auf die steuerrechtlichen und zivilrechtlichen Reformen der Jahre 2000, 2002 und 2007 in diesem Bereich zurückzuführen. Im Augenblick ist eine weitere Reform des Stiftungszivilrechts in Planung. Zu den Schwerpunkten der Reform zählen Regelungen zu Zweck- und anderen Satzungsänderungen, zu Fusionen und Zusammenführungen sowie zur Auflösung und Aufhebung von Stiftungen.

Der Stiftungsbestand ist seit 2001 kontinuierlich gestiegen. Zum 31.12.2020 lag die Zahl der rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts, von ehemals 10.053 im Jahr 2001, bei 23.876 (Bundesverband Deutscher Stiftungen 2021, S. 10). 

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Begriffsbestimmung Stiftung

Weder im Bürgerlichen Gesetzbuch noch in den Stiftungsgesetzen der Bundesländer ist der Stiftungsbegriff eindeutig festgelegt (Schunk 2014, S. 9). Grundsätzlich versteht man unter einer Stiftung sowohl den Prozess der Widmung einer Vermögensmasse für einen vom Stifter statuierten Zweck, als auch das aus dem Prozess hervorgegangene Rechtsinstitut selbst, das jenen Zweck dauerhaft fördern soll (v. Campenhausen/Richter 2014, § 1 Rn. 1).

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Merkmale einer Stiftung

Zu den Merkmalen einer gemeinnützigen Stiftung zählen (Bundesverband Deutscher Stiftungen 2017, S. 14):

  • Eine Stiftung ist ein Vermögen, das in der Regel auf Dauer einem bestimmten – meist gemeinnützigen – Zweck gewidmet ist.
  • Oberste Richtschnur für stifterisches Wirken ist die Satzung, in der festgelegt ist, welche Zwecke die Stiftung verfolgt und wie ihre innere Organisation aussieht.
  • Das Errichtungskapital bzw. das Stiftungsvermögen und die Zustiftungen einer Stiftung bleiben in der Regel erhalten. Die Bewahrung dessen macht es möglich, dass Stiftungen ihren Zweck dauerhaft erfüllen können.
  • Die Stiftung verwirklicht ihren Stiftungszweck zu großen Teilen durch ihre Erträge aus dem Stiftungskapital. Hinzu kommen andere Finanzierungsformen wie Drittmittel oder Spenden. Die Absicht eine Stiftung zu gründen geht mir einer konkreten Finanzplanung einher.“

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Unterschiede Stiftung zu anderen Rechtsformen

Ein zentraler Unterschied zwischen der Stiftung und den anderen gemeinnützigen Rechtsformen liegt in der starren Zweckbildung. Während etwa der Verein und die gGmbH Veränderungen durch die Mitglieder- oder Gesellschafterversammlung vornehmen können, ist eine solche Anpassung bei einer Stiftung äußerst kompliziert (Weidmann/Kohlhepp 2014, S. 20).

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Gründung einer Stiftung - Vorgehen

Die Gründung einer Stiftung erfolgt durch das Stiftungsgeschäft. In einer Satzung legt der Stifter fest, was der Sinn der Stiftung ist und welches Vermögen er einbringt. Die Stiftung erhält neben dem Vermögen, um arbeiten zu können, eine entsprechende Organisation, die zumindest aus einem Vorstand besteht. Die Stiftungsbehörde muss die Stiftung daraufhin anerkennen.

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Unsere Unterstützung bei der Stiftungsgründung bezieht sich insbesondere auf die Errichtungsform, die Entwicklung der Stiftungssatzung und Formulierung der gemeinnützigen Zwecke und Tätigkeiten, die Übertragung des Stiftungsvermögens sowie die Verwendung des Stiftungsvermögens und die Organzusammensetzung. Es werden Beispielprojekte zu den geplanten Zwecken formuliert und als Szenarien auf das Stiftungs-Modell angewandt. Vor- und Nachteile sowie Chancen und Risiken werden präsentiert.

Neben den beschriebenen Leistungen zur Stiftungsgründung unterstützen wir Sie bei notwendigen Behördengängen bzw. Korrespondenz, insbesondere mit der zuständigen Stiftungsbehörde, dem Finanzamt sowie der Kommunalaufsicht.

Wir unterstützen Sie bei ferner der Erstellung einer Förderrichtline für ihre Stiftung, einer Anlagenrichtlinie, von Geschäftsordnungen für den Vorstand und weitere Stiftungsorgane wie Kuratorium oder Stiftungsrat sowie eines Stiftungsleitbildes.

Referenzen u.a.