Gründung Stiftung, Verein und gemeinnützige GmbH in Berlin

Beratung zur Gründung einer gemeinnützigen Organisation in Berlin

 

Der deutsche Non-Profit-Bereich zählt zu den größten weltweit. Er wächst jährlich um 2-3 %. Für Organisationen in der Planungsphase bedeutet dies zunächst, dass die eigenen Projektvorhaben kritisch bezüglich etwaiger bestehender Angebote überprüft werden sollten. Nachdem die Entscheidung für die Gründung getroffen wurde, stellt sich die Frage, welches Rechtskleid das Vorhaben tragen sollte.

Die Berliner Vereins- und Stiftungslandschaft ist sehr groß.  Allein die Berliner Sportvereine zählen aktuell 684.298 Mitglieder. Das ist ein Zuwachs von 3,4 Prozent bzw. 22.222 Mitgliedern gegenüber dem Vorjahr. Der Anteil der Vereinsmitgliedschaften an der Gesamtbevölkerung beträgt 18,68 Prozent. Die Zahlen sind das Ergebnis der LSB-Statistik zum Stichtag 1. Januar 2022.

In Berlin sind über 1.000 rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts registriert. Die Stiftungsdichte in Berlin leigt bei 28 pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner. 

 

Bedarfsanalyse - Gründung von Stiftung, Verein und gGmbH in Berlin

 

Am Anfang steht die Idee. Ob diese auch realisierbar ist, zeigt die Bedarfs- und Umfeldanalyse. Hierbei führen wir eine Marktbeobachtung hinsichtlich bereits bestehender Angebote in Berlin durch und beurteilen die Bedarfslage. Darüber hinaus analysieren wir die zu lösende Problemstellung und deren Ursachen.

 

Gründung und Rechtsformwahl in Berlin

 

Wir helfen Ihnen bei der Auswahl der passenden Organisationsform. Ob gemeinnützige Organisation (Verein, Stiftung, gUG, gGmbH, Genossenschaft) im Sinne der §§ 51 ff. AO oder nicht steuerlich privilegiertes Kultur- oder Sozialunternehmen; wir erläutern und begleiten die Schritte zur erfolgreichen Gründung. In den Prozess binden wir Steuerberater und Rechtsanwälte aus unserem Netzwerk ein.

Gründung Stiftung Berlin:

Der deutsche Stiftungssektor gewinnt weiterhin an Relevanz. Diese Entwicklung ist insbesondere auf die steuerrechtlichen und zivilrechtlichen Reformen der Jahre 2000, 2002 und 2007 in diesem Bereich zurückzuführen. Im Augenblick ist eine weitere Reform des Stiftungszivilrechts in Planung. Zu den Schwerpunkten der Reform zählen Regelungen zu Zweck- und anderen Satzungsänderungen, zu Fusionen und Zusammenführungen sowie zur Auflösung und Aufhebung von Stiftungen.

Ein zentraler Unterschied zwischen der Stiftung und den anderen betrachteten Rechtsformen liegt in der starren Zweckbildung. Während etwa der Verein und die gGmbH Veränderungen durch die Mitglieder- oder Gesellschafterversammlung vornehmen können, ist eine solche Anpassung bei einer Stiftung äußerst kompliziert.

Gründung Verein Berlin:

Die Rechtsform des Vereins umfasst einen Anteil von rund 95 % der Non-Profit-Organisationen in Deutschland. Die ca. 600.000 eingetragenen Vereine sind durch eine sehr hohe Heterogenität bestimmt. Es existiert kaum ein Zweck oder ein Interesse, das nicht von einem Verein vertreten wird. Auf 1.000 Einwohner

Das Vereinswesen in Deutschland wird von Sport- und Kulturvereinen, Freizeit- und Geselligkeitsvereinen sowie von Vereinen der Handlungsfelder Bildung und Soziale Dienste beherrscht. Diese formen zusammen fast zwei Drittel der Vereinslandschaft (Krimmer 2019, S. 16).

Gründung gGmbH Berlin:

Neben Stiftungen und Vereinen können auch Kapitalgesellschaften Steuervergünstigungen wegen Gemeinnützigkeit beanspruchen. Kapitalgesellschaften sind insbesondere  Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung.

Obwohl die Rechtsformen in erster Linie für Unternehmen der Privatwirtschaft von Relevanz sind, eignen sie sich teilweise auch als „Rechtskleid“ für gemeinnütziges Engagement (Hüttemann 2018, S. 93). Die höchste Bedeutung in der Praxis weist die gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH) auf.