Controlling und buchhaltung für Verein, Stiftung und gGmbH in Berlin

Kennzahlenanalyse I Kostenstellen- und Selbstkostenrechnung I Finanzbuchhaltung

 

Die Rechtsform des Vereins umfasst einen Anteil von rund 95 % der Non-Profit-Organisationen in Deutschland. Die ca. 600.000 eingetragenen Vereine sind durch eine sehr hohe Heterogenität bestimmt. Es existiert kaum ein Zweck oder ein Interesse, das nicht von einem Verein vertreten wird. Auf 1.000 Einwohnekommen durchschnittlich sieben rechtsfähige Vereine. Das Vereinswesen in Deutschland wird von Sport- und Kulturvereinen, Freizeit- und Geselligkeitsvereinen sowie von Vereinen der Handlungsfelder Bildung und Soziale Dienste beherrscht. Diese formen zusammen fast zwei Drittel der Vereinslandschaft. Darüber hinaus existieren etwa 23.000 rechtsfähige Stiftungen und über 20.000 gemeinnützige GmbHs.

Die Finanzverwaltung bedingt für Verein, Stiftung, gGmbH und gemeinnützige Kulturträger eine Aufteilung der Einnahmen und Ausgaben in vier Tätigkeitsbereiche. Hierzu zählen der ideelle (originäre) Organisationsbereich, die Vermögensverwaltung, der Zweckbetrieb (steuerlich privilegierter wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) und der steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetrieb. Eine große Herausforderung für die leitungsbefugten Personen besteht darin, nicht nur das Gesamtergebnis, sondern gleichermaßen alle Teilbereiche im Auge zu behalten. Hierbei kommt dem Controlling, der Buchhaltung sowie der Kostenstellen- und Selbstkostenrechnung eine entscheidende Bedeutung zu.

Beratungsfelder Controlling und Buchhaltung Verein, Stiftung, gGmbH Berlin

 

1)     Laufendes Jahr

Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)

Wir passen die betriebswirtschaftliche Auswertung individuell nach Tätigkeitsbereichen an und benennen die BWA-Zeilen klar und nachvollziehbar für die Klienten. Die unterjährige Überwachung des wirtschaftlichen Erfolgs muss sichergestellt sein.


Festlegung von Kostenstellen und Erfolgskennzahlen

Zur Soll/Ist-Überwachung der Projekteinnahmen und -ausgaben richten wir bei unseren Klienten eine individuelle Kostenstellenrechnung ein. Darüber hinaus legen wir Kennzahlen zur regelmäßigen Erfolgsüberwachung fest.

 

2)     Selbstkostenrechnung (Auftrags- und Angebotskalkulation) für Werkstätten für behinderte Menschen

Effiziente Kalkulation von Werkstättenaufträgen. Insbesondere Schulung anhand von Praxisbeispielen über die möglichen Kalkulationsverfahren wie Zuschlagskalkulation, Deckungsbeitragsrechnung und die Erstellung von Angebotskalkulationen, Zwischen- und Nachkalkulationen. Konkrete Optimierung der aktuellen Berechnungsmethoden.

 

 3)     Finanz-Buchhaltung

 

Übernahme der Buchhaltung unter Einhaltung der Bereichsaufteilung in 4 Tätigkeitsbereiche im Sinne des Vereinskontenrahmens SKR49 für Vereine, Stiftungen, gGmbHs und gemeinnützige Kulturträger

Wir beachten zudem die allgemeinen Voraussetzungen zur Erteilung der Steuervergünstigung (§§ 55 bis 57 AO). Diese umfassen die Gebote der Selbstlosigkeit (§ 55 AO), der Gegenwartsnähe (§ 55 AO), der Ausschließlichkeit (§ 56 AO) und letztlich der Unmittelbarkeit (§ 57 AO).

Das Selbstlosigkeitsgebot verlangt, dass Verein, Stiftung oder gGmbH „nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke“(§ 55 Abs. 1 AO) verfolgt.

Das Gebot der Gegenwartsnähe bedingt eine möglichst zeitnahe Umsetzung der steuerbegünstigten Zwecke. Eine zeitnahe Mittelverwendung ist gegeben, wenn die Mittel spätestens in den auf den Zufluss folgenden zwei Kalender- oder Wirtschaftsjahren verwendet werden (§ 55 Abs. 1 Nr. 5 S. 3 AO).

Das Ausschließlichkeitsgebot fordert, dass Verein, Stiftung oder gGmbH „nur“ ihre steuerbegünstigten Satzungszwecke verfolgt. Eine teilweise Gemeinnützigkeit gibt es nicht (Hüttemann 2021).

Das Unmittelbarkeitsgebot schließlich ist verwirklicht, wenn Verein, Stiftung oder gGmbH die Zwecke „selbst“ verwirklicht.  Es regelt die Art und Weise der Realisierung der konkreten Satzungsvorgaben. Den Versprechungen zur Umsetzung der steuerbegünstigten Zwecke müssen ihrerseits auch entsprechende Taten („Eigeninitiative“) folgen (Schunk 2014, S. 204 ff.).