Buchhaltung Vereine und Stiftungen


Finanzbuchhaltung für Vereine und Stiftungen

Hohe Branchenwissen, viel Erfahrung und vertiefte Kenntnisse Gemeinnützigkeitsrecht

Einrichtung Finanzbuchhaltung

Vor Beginn der laufenden Buchführung ist eine einmalige Einrichtung erforderlich. Diese beinhaltet die Anlage des Mandanten in der Buchhaltungssoftware, die Einrichtung eines geeigneten Kontenrahmens – in der Regel SKR 49 bzw. SKR 42 für gemeinnützige Organisationen – sowie die Übernahme von Eröffnungsbeständen und vorhandenen Buchführungsdaten. Zudem erfolgt die Erfassung und Prüfung relevanter Stammdaten wie Bankverbindungen, Debitoren und Kreditoren. Falls gewünscht, wird auch eine Kostenstellenstruktur eingerichtet. Die Organisation und Abstimmung des Belegaustauschs, idealerweise digital, ist ebenfalls Teil der Einrichtung. Die hierdurch entstehenden Kosten werden pauschal berechnet

Durchführung der monatlichen Finanzbuchhaltung

Im Rahmen der laufenden Finanzbuchhaltung übernehmen wir monatlich die Verbuchung aller Geschäftsvorfälle der Organisation. Dazu zählen insbesondere die Verarbeitung und Kontierung der eingereichten Belege, die Buchung der Bankbewegungen, Kassenbelege sowie – falls zutreffend – die Abrechnung von offenen Posten. Im Anschluss erfolgt die Abstimmung der relevanten Konten sowie die Erstellung einer betriebswirtschaftlichen Auswertung. Bei Bedarf können auch spezielle Auswertungen für interne Zwecke oder zur Vorlage bei Gremien erstellt werden.

Für Ihre Buchhaltung setzen wir auf die Software Agenda, eine bewährte Lösung für Finanzbuchführung, Anlagenbuchführung sowie Kostenrechnung und Controlling. Agenda verfügt über eine direkte digitale Schnittstelle zu DATEV Unternehmen online sowie zu vergleichbaren Systemen, sodass ein reibungsloser und medienbruchfreier Belegaustausch jederzeit gewährleistet ist. Belege, E-Rechnungen und Buchungsdaten können so effizient und sicher übertragen werden – ganz ohne manuelle Zwischenschritte.

Referenzen

Wir beraten gemeinnützige Organisationen, insbesondere Organisationen aus dem Wissenschafts-, Sozial- und Gesundheitsbereich sowie Naturschutz-, Jugendhilfe- und Sportorganisationen.

Wir kennen uns sehr gut mit den Erfordernissen des Gemeinnützigkeitsrechts, den buchhalterischen Anforderungen (über 15 Jahre Erfahrung in Buchhaltung nach Vereinskontenrahmen) sowie Controlling und betriebswirtschaftliche Organisationsberatung.

Dr. Schunk hält regelmäßig Seminare zu Buchführung gemeinnütziger Organisationen an verschiedenen Bildungseinrichtungen und Hochschulen.

Projektbeispiel

Finanzbuchhaltung für eine Kulturstiftung

„Dr. Schunk ist ein absoluter Experte auf dem vielfältigen Gebiet des Gemeinnützigkeitsrechts. Auf dieser Basis arbeitet er sich in die Strukturen einer gemeinnützigen Organisation ein und hilft den Verantwortlichen dabei, diese weiterzuentwickeln.“ Herr Frank Pasic (Vorstandsvorsitzender FUNUS Stiftung) in Google Firmen-Bewertung

Kontakt Buchhaltung

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FAQs – wir beantworten Ihre Fragen

Gemeinnützige Organisationen müssen ihre Einnahmen und Ausgaben nach vier Tätigkeitsbereichen trennen – ideeller Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Ein spezialisiertes Controlling stellt sicher, dass alle Teilbereiche jederzeit im Blick bleiben und die Gemeinnützigkeit nicht gefährdet wird.

wetando arbeitet mit den vereinsspezifischen Kontenrahmen SKR 49 und SKR 42 und bildet die vier Tätigkeitsbereiche korrekt ab. Schnittstellen zu den gängigen Rechnungswesenprogrammen DATEV und Lexware sind vorhanden.

Der wetando-Controlling-Report liefert Kennzahlen, Trends und Grafiken auf Basis der laufenden Buchhaltung – zugeschnitten auf Vereine, Stiftungen und gGmbHs. Er umfasst neben klassischen Finanzkennzahlen wie der Eigenkapitalquote auch NPO-spezifische Auswertungen, etwa die Einnahmenverteilung nach Tätigkeitsbereichen.

Ja, wetando übernimmt die Finanzbuchhaltung vollständig unter Einhaltung der gemeinnützigkeitsrechtlichen Bereichsaufteilung. Zusätzlich richten wir individuelle Kostenstellen und Erfolgskennzahlen für die unterjährige Soll/Ist-Überwachung ein.

wetando berät Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) gezielt zur Selbstkostenrechnung und Auftragskalkulati­on – inklusive Schulungen zu Zuschlagskalkulation, Deckungsbeitragsrechnung und Angebotserstellung. Ziel ist die konkrete Optimierung der bestehenden Berechnungsmethoden.