Nachhaltigkeitsberatung für Kommunen, Behörden und öffentliche Unternehmen
Unter dem Begriff Corporate Social Responsibility (CSR) bzw. Corporate Responsibility (CR) versteht man die unternehmerische Verantwortung als freiwilligen Beitrag zu einer nachhaltigen Gesellschaftsentwicklung. Er umfasst insbesondere die Aspekte Soziales, Umwelt, Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption. Eine gängigere Umschreibung hierfür bildet das Wort Nachhaltigkeit, auch wenn es häufig auf die Umweltbelange verkürzt wird.
Kommunen setzen zunehmend auf die Transformation zur Nachhaltigkeit zusammen mit ihren Eigenbetrieben und Beteiligungsunternehmen. Einige Städte haben ihre Unternehmen bereits zur Berichterstattung mit dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) verpflichtet. Mit dem Berichtsrahmen nachhaltige Kommune (BNK) haben die kommunalen Verwaltungen die Möglichkeit, ihre eigene Berichterstattung noch stärker mit Informationen von Eigenbetrieben und Beteiligungsunternehmen zu verknüpfen und individuelle Wege der Zusammenarbeit aufzuzeigen.
Der Berichtsrahmen nachhaltige Kommune wurde auf Basis des Deutschen Nachhaltigkeitskodexes (DNK) erstellt. Wir sind Schulungspartner im Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK), dem momentan wichtigsten Nachhaltigkeitsstandard in Deutschland.
Relevanz / Verpflichtung zur Berichterstattung
Das Thema wird für Kunden und andere Stakeholder von Behörden immer wichtiger. Die DAX-Unternehmen sind bereits zur Berichterstattung verpflichtet. Aber auch für kleine und mittlere Unternehmen können große Vorteile entstehen.
Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) bringen ab den kommenden Jahren neue Berichtspflichten für Unternehmen, insbesondere auch für öffentliche Unternehmen. Hier ein Überblick über die wichtigsten Fristen und Pflichten:
1. Wer ist betroffen?
Die CSRD erweitert die Berichtspflicht schrittweise:
250 Mitarbeitende
40 Mio. € Umsatz
20 Mio. € Bilanzsumme
Öffentliche Unternehmen, insbesondere solche in staatlicher oder kommunaler Hand, müssen sich je nach Unternehmensgröße und Börsennotierung ebenfalls auf diese Fristen einstellen.
2. Was muss berichtet werden?
Die ESRS-Standards definieren detailliert, welche Informationen in den Nachhaltigkeitsberichten enthalten sein müssen. Dazu gehören:
Diese Berichte müssen prüfbar sein und in den Lagebericht integriert werden.
3. Auswirkungen & Herausforderungen
Öffentliche Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den neuen Vorschriften vertraut machen, interne Prozesse anpassen und die Berichterstattung systematisch vorbereiten. Falls Sie Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen von der Sustainable Due Diligence über die Wesentlichkeitsanalyse bis zur Berichtserstattung zur Seite.
Leistungen Nachhaltigkeitsberatung für Kommunen, Städte und Behörden
Wir erstellen eine umfassende Nachhaltigkeits-Strategie mit Ist-Analyse, Anspruchsgruppen und Partner entlang der Wertschöpfungskette sowie einem individuellen Konzept (Leitbild, CSR-Bestandteile, Öffentlichkeitsarbeit, Ziel-Kontrolle) für Ihr Unternehmen. Daran anschließend erfolgt die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichtes, etwa nach dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) oder Global Reporting Initiative (GRI).
1. Sustainable Due Diligence bzw. Ist-Analyse
2. Wesentlichkeitsanalyse durchführen
2. Nachhaltigkeitsstrategie & Maßnahmen ableiten
3. Datenmanagement & ESG-KPIs etablieren
4. Berichtsprozesse aufsetzen & nach ESRS strukturieren
Beispielprojekt: Wir haben Ende letzten Jahres bei der Erstellung einer Nachhaltigkeitsstrategie für eines der größten Weingüter in Öffentlicher Hand im Bereich Saale/Unstrut und der anschließenden Nachhaltigkeitsberichterstattung unterstützt.