Nachhaltigkeitsberatung für kommunen, behörden und öffentliche unternehmen

 
 

Gesellschaftliche Verantwortung und Steigerung des Erfolgs 

 Ist-Analyse I Strategie I Ressourcen I Wertschöpfungskette I Berichterstattung

 

Nachhaltigkeitsberatung für Kommunen, Behörden und öffentliche Unternehmen

 

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) bringen ab den kommenden Jahren neue Berichtspflichten für Unternehmen, insbesondere auch für öffentliche Unternehmen. Hier ein Überblick über die wichtigsten Fristen und Pflichten:

1. Wer ist betroffen?

Die CSRD erweitert die Berichtspflicht schrittweise:

  • Ab 2024 (Bericht für Geschäftsjahr 2024, Veröffentlichung 2025):
    • Börsennotierte Unternehmen und große Unternehmen, die bereits unter die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) fielen (ca. 11.700 Unternehmen in der EU).
  • Ab 2025 (Bericht für Geschäftsjahr 2025, Veröffentlichung 2026):
    • Alle großen Unternehmen, die mindestens zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:
      • 250 Mitarbeitende

      • 40 Mio. € Umsatz

      • 20 Mio. € Bilanzsumme

  • Ab 2026 (Bericht für Geschäftsjahr 2026, Veröffentlichung 2027):
    • Kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie bestimmte andere Unternehmen.
  • Ab 2028 (Bericht für Geschäftsjahr 2028, Veröffentlichung 2029):
    • Drittstaaten-Unternehmen mit Niederlassungen in der EU (unter bestimmten Bedingungen).

Öffentliche Unternehmen, insbesondere solche in staatlicher oder kommunaler Hand, müssen sich je nach Unternehmensgröße und Börsennotierung ebenfalls auf diese Fristen einstellen.

2. Was muss berichtet werden?

Die ESRS-Standards definieren detailliert, welche Informationen in den Nachhaltigkeitsberichten enthalten sein müssen. Dazu gehören:

  • ESG-Kriterien (Environment, Social, Governance)
  • Doppelter Materialitätsansatz (Auswirkungen des Unternehmens auf Umwelt & Gesellschaft sowie umgekehrt)
  • Klimarisiken & Dekarbonisierungsstrategien
  • Soziale und menschenrechtliche Aspekte
  • Governance und Compliance
  • Taxonomie-Verordnung und Verknüpfung mit EU-Richtlinien

Diese Berichte müssen prüfbar sein und in den Lagebericht integriert werden.

3. Auswirkungen & Herausforderungen

  • Mehr Transparenz & Vergleichbarkeit: Standardisierte Berichte machen Unternehmen vergleichbarer.
  • Höherer Aufwand: Daten müssen umfassend erhoben und geprüft werden.
  • Integration in Geschäftsstrategie: Nachhaltigkeit wird fester Bestandteil der Unternehmenssteuerung.
  • Strengere Prüfpflichten: Nachhaltigkeitsberichte müssen durch unabhängige Prüfer verifiziert werden.

Öffentliche Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den neuen Vorschriften vertraut machen, interne Prozesse anpassen und die Berichterstattung systematisch vorbereiten. Falls Sie Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen von der Sustainable Due Diligence über die Wesentlichkeitsanalyse bis zur Berichtserstattung zur Seite.

 

Leistungen Nachhaltigkeitsberatung für Kommunen, Städte und Behörden 

Wir erstellen eine umfassende Nachhaltigkeits-Strategie mit Ist-Analyse, Anspruchsgruppen und Partner entlang der Wertschöpfungskette sowie einem individuellen Konzept (Leitbild, CSR-Bestandteile, Öffentlichkeitsarbeit, Ziel-Kontrolle) für Ihr Unternehmen. Daran anschließend erfolgt die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichtes, etwa nach dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) oder Global Reporting Initiative (GRI).

1. Sustainable Due Diligence bzw. Ist-Analyse

2. Wesentlichkeitsanalyse durchführen

  • Doppelte Wesentlichkeit:
    • Inside-Out-Perspektive: Wie beeinflusst das Unternehmen Umwelt & Gesellschaft?
    • Outside-In-Perspektive: Welche finanziellen Risiken ergeben sich aus Nachhaltigkeitsaspekten für das Unternehmen?
  • Relevante Stakeholder einbeziehen
  • Identifikation wesentlicher ESG-Risiken & Chancen

2. Nachhaltigkeitsstrategie & Maßnahmen ableiten

3. Datenmanagement & ESG-KPIs etablieren

4. Berichtsprozesse aufsetzen & nach ESRS strukturieren

 
 
 
 

Ansprechpartner

  • Dr. Martin Schunk
  • 0341 – 64031820
  • kostenfreie Erstberatung
  • Nachhaltigkeitspflichtencheck: Kostenfreie Ersteinschätzung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD und ESRS. Zum Nachhaltigkeitscheck.
  • Seminare: Dr. Schunk führt im Jahr 2024 Webinare zum Thema Nachhaltigkeit in Unternehmen durch. Nähere Informationen hierzu unter Webinare.
  • Aufsatz: Dr. Schunk, Die CSR-Richtlinie aus der Sicht von NPOs: Eine Chance für strategische Unternehmenskooperationen, in: Stiftung & Sponsoring (S&S), Heft 3/2018