Nachhaltigkeitsberatung für  Unternehmen in Berlin - Beratung

 
 

Gesellschaftliche Verantwortung und Steigerung des Erfolgs 

 Ist-Analyse I Strategie I Ressourcen I Wertschöpfungskette I Berichterstattung

 

Nachhaltigkeitsberatung für Unternehmen in Berlin

Laut dem Brundlandt-Bericht von 1987 versteht man unter dem Begriff Folgendes: „Nachhaltig ist eine Entwicklung, die den Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen und ihren Lebensstil zu wählen.“ Für die praktische Anwendung hat sich der Triple-Bottom-Line-Ansatz durchgesetzt, der die drei Sphären Ökonomie, Ökologie und Soziales unterscheidet (Englert/Ternes 2019, S. 523).

Zum 1. Januar 2017 ist die CSR-Richtlinie (EU-CSR-Richtlinie 2014/95/EU) in Deutschland in Kraft getreten. Die Regelung verpflichtet kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie ihnen gleichgestellte haftungsbeschränkte Personengesellschaften und Genossenschaften mit mehr als 500 Beschäftigten einmal jährlich eine Erklärung zu nichtfinanziellen Aspekten (Nachhaltigkeitsbericht) abzugeben. Mit der sog. CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) werden die bestehenden Regeln zur nicht-finanziellen Berichterstattung ab dem Jahr 2024 erheblich erweitert.

Im April 2021 hat die EU einen Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (NFRD) veröffentlicht, die in Deutschland bisher in Form des CSR-RUG Anwendung findet. Teil der CSRD sind einheitliche EU-Standards für Nachhaltigkeitsinformationen, die sogenannten European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Das Ziel besteht darin, die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf eine Stufe mit der Finanzberichterstattung zu stellen. Die Nachhaltigkeitsinformationen müssen im Lagebericht offengelegt werden. Mit der CSRD fallen mehr Unternehmen in die Berichtspflicht. Hierzu zählen alle großen Unternehmen sowie alle an der Börse gelisteten, ausgenommen Kleinstunternehmen. Als groß gelten Unternehmen, die am Bilanzstichtag mind. zwei der drei Merkmale erfüllen:

  • Bilanzsumme: mind. 25 Mio. €
  • Nettoumsatzerlöse: mind. 50 Mio. €
  • Zahl der während des Geschäftsjahres Beschäftigten: mind. 250

Mehr als 15.000 deutsche Unternehmen werden schrittweise ab 2025 über ihre Nachhaltigkeitsleistungen entsprechend der CSRD berichten müssen. Zur Erfüllung ihrer Berichtspflichten werden diese Unternehmen ihre Geschäftspartner/-innen, insbesondere kleinere Unternehmen in den Wertschöpfungsketten, um Datenzulieferungen bitten.

Einer Studie der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) zufolge, macht sich Nachhaltigkeit auch bei den klassischen wirtschaftlichen Kennzahlen positiv bemerkbar: Nachhaltig agierende Unternehmen der Konsum- und Handelsbranche steigern ihre EBIT-Marge. Sie ist im Durchschnitt 6 Prozentpunkte höher als bei den weniger nachhaltig operierenden Wettbewerbern.

Das Ziel einer Nachhaltigkeitsstrategie muss darin liegen, eine Brücke zwischen den betriebswirtschaftlichen Zielen eines Unternehmens und der erfolgreichen Unterstützung nachhaltiger, gesellschaftsfördernder Zwecke zu bauen. Die Nachhaltigkeitsaspekte sollten also einen betriebswirtschaftlichen Widerhall erzeugen. 

 

Zu den wichtigsten Standards zählen:

1. Global Reporting Initiative (GRI)

2. Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK)

3. UN Global Compact / 17 Nachhaltigkeitsziele der UN

Wir sind Schulungspartner im Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK), dem praxisrelevantesten Nachhaltigkeitsstandard in Deutschland.

 
 

Leistungen der Nachhaltigkeitsberatung für Unternehmen in Berlin

Wir beraten Unternehmen zum Thema Nachhaltigkeit und erstellen eine umfassende Nachhaltigkeits-Strategie mit Ist-Analyse, Anspruchsgruppen und Partner entlang der Wertschöpfungskette sowie einem individuellen Konzept (Leitbild, CSR-Bestandteile, Öffentlichkeitsarbeit, Ziel-Kontrolle). Daran anschließend erfolgt die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichtes, etwa nach dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) oder Global Reporting Initiative (GRI).

1. Ist-Analyse zu den bestehenden Aktivitäten, Verbindungen und Partnern

2. Wertschöpfungskette mit Geschäftsfeldern und Stakeholdern ermitteln

3. Strategie / Leitgedanke / Schwerpunkte festlegen

4. Wirtschaftliche Ziele ermitteln

5. Wirkung entlang der Wertschöpfungskette prüfen

6. Unterstützung bei Berichterstellung (z.B. GRI, Deutscher Nachhaltigkeitskodex, UN Global Compact)

Für Unternehmen mit bereits vorhandenem Bericht zur Nachhaltigkeit besteht das Angebot, die gemeinnützigen Partner auf ihre gesellschaftsfördernde Wirkung zu untersuchen. Wir nehmen solche Wirkungsmessungen regelmäßig bei gemeinnützigen Organisationen vor. 

 
 
 
 

   Kontaktieren Sie uns zum Thema Nachhaltigkeit in Berliner Unternehmen.

 

Ansprechpartner

  • Dr. Martin Schunk
  • 0341 – 64031820
  • kostenfreie Erstberatung
  • Nachhaltigkeitspflichtencheck: Kostenfreie Ersteinschätzung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD und ESRS. Zum Nachhaltigkeitscheck.
  • Seminare: Dr. Schunk führt im Jahr 2024 Webinare zum Thema Nachhaltigkeit in Unternehmen durch. Nähere Informationen hierzu unter Webinare.
  • Aufsatz: Dr. Schunk, Die CSR-Richtlinie aus der Sicht von NPOs: Eine Chance für strategische Unternehmenskooperationen, in: Stiftung & Sponsoring (S&S), Heft 3/2018