Forschungszulagenantrag für Unternehmen

 Fördermittelberatung für Unternehmen

 

Forschung und Entwicklung

 Prüfung I Antragsvorbereitung I Antragstellung

 

Die Forschungszulage (Fzul)

Die Forschungszulage ist ein neues, branchenunabhängiges Förderinstrument, das für nahezu alle Unternehmen zugänglich ist. Über die FZul können Unternehmen und Startups bis zu 1.000.000 EUR pro Jahr für Forschung und Entwicklung erhalten. Unternehmensgröße, Unternehmensdauer oder Branche spielen bei diesem einzigartigen Förderinstrument keine Rolle.

Die Förderung unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung von Aktivitäten in Forschung & Entwicklung, etwa um neue Produkte oder Dienstleistungen zu entwickeln oder die Grundsteine dafür zu legen. Die Forschungszulage gibt es für Grundlagenforschung, angewandte Forschung und experimentelle Entwicklung. Die Förderung ist als Breitenförderung angelegt, so dass auch Unternehmen zum Zuge kommen, die in klassischen Sektoren forschen oder entwickeln.

Förderfähig sind die F&E-bezogenen Kosten, die im Unternehmen durch Arbeitslöhne für F&E-Personal oder auch Eigenleistungen des Unternehmers entstehen (bis zu 100% förderfähig), oder aber Aufwände für F&E-Aufträge an Dritte (bis zu 60% förderfähig), etwa Hochschulen und andere Forschungsdienstleister.

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Beantragung

Die Forschungszulage muss beantragt werden. Zum Zulagenantrag gehört eine Bescheinigung, dass das zu Grunde liegende Forschungs- und Entwicklungsprojekt förderfähig ist. Diese Bescheinigung wird nach Antragsprüfung von der Bescheinigungsstelle Forschungszulage BSFZ in Düsseldorf erstellt. Die Bescheinigung der Bescheinigungsstelle ist dann Grundlage für die Berechnung und Ausweisung der Forschungszulage durch das Finanzamt. Im Antrag auf Bescheinigung müssen der technologische Inhalt sowie der zeitliche, personelle und finanzielle Umfang des FuE-Projekts nachvollziehbar beschrieben werden. Die Herausforderung liegt darin, das jeweilige Vorhaben in Kürze, aber überzeugend darzustellen.

Die Forschungszulage wird rückwirkend, nach Abschluss des F&E-Vorhabens, gewährt.

 
 

Leistungen

Wir helfen Ihnen im Beratungsfeld der Fördermittelberatung bei der Antragstellung zur Forschungszulage. Die wetando-Berater haben für die Forschungszulage die nötige Expertise im Bereich Wissens-Technologietransfer, im Steuerrecht und in der Fördermittelberatung. Auf der Grundlage Ihrer Angaben erarbeiten wir für Sie unter Vertraulichkeit einen aussichtsreichen Antrag auf FuE-Bescheinigung zur Einreichung bei der BSFZ.

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Unser Honorar setzt sich aus festen Tagessätzen und erfolgsabhängigen Komponenten zusammen. Die konkrete Berechnung richtet sich nach dem Einzelfall und wird in einem unverbindlichen Angebot genau erläutert.