Die AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) ist eine seit 2012 gültige Rechtsverordnung und bildet die zentrale Grundlage für die Förderung von Bildungs- und Arbeitsmarktmaßnahmen durch die Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter. Sie ersetzte die frühere Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) und definiert die Voraussetzungen, unter denen Bildungsträger und Maßnahmen zur Arbeitsförderung zugelassen werden können.
Ziel der AZAV ist es, durch verbindliche Qualitätsstandards Wettbewerb, Transparenz und Effizienz im Weiterbildungsbereich zu stärken und den zielgerichteten Einsatz öffentlicher Mittel sicherzustellen.
Die AZAV-Zertifizierung erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren und umfasst zwei zentrale Bereiche:
Die Bundesagentur für Arbeit hat die Durchführung der Prüfverfahren an privatwirtschaftliche fachkundige Stellen (FKS) delegiert. Sie selbst übernimmt die zentrale Zulassung und Registrierung.
Eine Maßnahme ist AZAV-gefördert, wenn sie durch eine anerkannte fachkundige Stelle nach den Vorgaben der AZAV zertifiziert wurde. Damit ist sichergestellt, dass sie:
Bildungsträger müssen im Zulassungsverfahren umfassende Nachweise erbringen, u. a.:
Die Prüfung dieser Kriterien übernimmt eine von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditierte fachkundige Stelle, die eng mit der Bundesagentur für Arbeit zusammenarbeitet.
Der AZAV-Beirat besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Bundesländer, Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften sowie Bildungsträger. Er begleitet die Weiterentwicklung der Zulassungsanforderungen und gibt regelmäßig Empfehlungen. Im Januar 2025 wurden etwa neue Vorgaben zu § 16k SGB II veröffentlicht, die eine intensivere Betreuung von Arbeitssuchenden vorsehen.
Die APV-Zertifizierungs GmbH ist eine von der DAkkS anerkannte fachkundige Stelle. Im Rahmen der AZAV-Zulassung übernimmt sie:
wetando Unternehmensberatung – AZAV-zertifizierter Bildungsträger
Am 7. Mai 2025 erhielt die wetando Unternehmensberatung die Trägerzulassung nach AZAV durch die APV-Zertifizierungs GmbH. Im Rahmen des Audits wurde bestätigt, dass alle Anforderungen der AZAV sowie des § 178 SGB III vollständig erfüllt sind.
Die Zulassung umfasst folgende Fachbereiche:
Mit dieser Zulassung ist wetando berechtigt, entsprechende Maßnahmen anzubieten und mit der Bundesagentur für Arbeit sowie den Jobcentern abzurechnen.
Als zertifizierter Bildungsträger bietet wetando praxisnahe, AZAV-geförderte Maßnahmen an – beispielsweise in den Bereichen Führungskompetenz, Gründung nachhaltiger Unternehmen und weiteren arbeitsmarktrelevanten Themenfeldern.
Unsere Seminare werden individuell konzipiert – exakt zugeschnitten auf die spezifischen Anforderungen, Zielgruppen und Rahmenbedingungen Ihres Unternehmens oder Ihrer Organisation.
📞 Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne persönlich und unverbindlich zu passgenauen Lösungen und einer möglichen AZAV-Förderung.