Werkstätten für Menschen mit Behinderung

 
 

„Arbeit statt Almosen“- unter diesem Motto gründetet 1882 Friedrich von Bodelschwingh die ersten Arbeitsstätten für Menschen mit Behinderungen.

Daraus entwickelte sich nach 1945 eine Werkstattkonzeption, die im Wesentlichen bis heute gültig ist. In dem 2016 verabschiedeten Bundesteilhabegesetz ist der Fortbestand der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) rechtsverbindlich verankert.

Behindertenwerkstätten sollen schwerbehinderte Menschen am Arbeitsleben teilhaben lassen, oft in enger Zusammenarbeit mit Fachkräften und Betreuungspersonen. Entsprechend ihrer individuellen Fähigkeiten können die Werkstattbeschäftigen in unterschiedlichen Bereichen eingesetzt werden, wie Montage-, Verpackungs-, Handwerksarbeiten, Gartenarbeit oder Dienstleistungen. Darüber hinaus erhalten sie berufliche Bildung sowie pädagogische, therapeutische und soziale Unterstützung.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e. V. (BAG WfbM) ist der freiwillige bundesweite Zusammenschluss aller Eingliederungseinrichtungen, die die berufliche Eingliederung und gesellschaftliche Teilhabe schwerbehinderter Erwachsener zum Ziel haben.

Der BAG WfbM gehören ca. 700 Hauptwerkstätten an, an mehr als 3.000 Standorten arbeiten über 320.000 Werkstattbeschäftigte. Etwa 26.000 davon sind im Berufsbildungsbereich, fast 20.000 im Förderbereich und circa 270.000 im Arbeitsbereich beschäftigt.

76 % aller Werkstattbeschäftigen sind Menschen mit einer geistigen Behinderung, 21 % haben eine psychische und 4 % eine körperliche Beeinträchtigung. (Quelle: Jahresbericht der BAG WfbM, November 2022)

Wir beraten Behindertenwerkstätten in den Bereichen Gründung, Finanzierung/Fundraising, Buchhaltung, Controlling/Auftragskalkulation, Organisationsentwicklung, Umstrukturierung und Restrukturierung.