Umstellung des Firmenfuhrparks auf Elektrofahrzeuge

 
 

Die Förderung von Elektrofahrzeugen ist eine wichtige Maßnahme, um die Klimaschutzziele im Verkehrssektor zu erreichen und ein innovatives, nachhaltiges Verkehrssystem zu gestalten. Viele Firmen stellen im Rahmen ihres nachhaltigen Engagements ihren Fuhrpark sukzessive auf E-Fahrzeuge um.

Ab dem 1. September 2023 ist die Förderung von Elektromobilität durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ausschließlich für Privatpersonen zulässig. Unternehmen müssen daher bis 31.08.2023 einen Förderantrag für den Umweltbonus gestellt haben. Dieser sieht einen Bundesanteil von 4.500 € bis zu einem Netto-Listenpreis des Basismodells bis 40.000 € und 3.000 € bei einem Netto-Listenpreis über 40.000 Euro bis 65.000 € vor.

Alternativ existieren für die Beschaffung von Elektrofahrzeugen, dem Aufbau eines E-Fuhrparks und der betriebsnotwendigen Ladeinfrastruktur verschiedene weitere Förderprogramme.

 Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) etwa stellt von 2023 bis zum Jahr 2026 insgesamt rund 2,2 Milliarden Euro für die Förderung der Anschaffung klimafreundlicher Nutzfahrzeuge zur Verfügung. Zusätzlich stehen bis 2026 rund 10,1 Milliarden Euro für den Aufbau oder die Erweiterung von Tank- und Ladeinfrastruktur für Pkw und Lkw bereit.

Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) ist die Bewilligungsbehörde für diese Förderprogramme. Mit der „Richtlinie zur Förderung von Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben und dazugehöriger Tank und Ladeinfrastruktur“ (KsNI) sollen Nutzfahrzeuge mit klimaschonenden Antrieben ökonomisch konkurrenzfähig gemacht werden.

Gefördert werden:

  • die Anschaffung von Nutzfahrzeugen, Sonderfahrzeugen und umgerüsteter Dieselfahrzeugen (80 % der Investitionsmehrausgaben)
  • die Beschaffung von betriebsnotwendiger Tank- und Ladeinfrastruktur (80 % der zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben)
  • die Erstellung von Machbarkeitsstudien (50 %).

Antragsberechtigt sind Unternehmen des privaten Rechts, kommunale Unternehmen und Körperschaften sowie Anstalten des öffentlichen Rechts und eingetragene Vereine sowie Leasing- oder Mietgeber.

Wir unterstützen Sie bei Suche eines geeigneten Förderprogramms sowie bei der Antragsstellung. Von Förderprogrammen zur Umstellung des Firmenfuhrparks.