Koalitionsvertrag stärkt Ehrenamt: Zukunftspakt beschlossen

 
 
 

Zukunftspakt Ehrenamt – Ein starkes Versprechen im Koalitionsvertrag

Die Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD bekennt sich im Koalitionsvertrag klar zur Stärkung des Ehrenamts und zur nachhaltigen Förderung gemeinnütziger Organisationen. Mit dem Zukunftspakt Ehrenamt wird ein umfassendes Maßnahmenpaket geschnürt, das bürgerschaftliches Engagement attraktiver gestaltet, rechtlich absichert und von bürokratischen Hürden entlastet. Ziel ist es, das Ehrenamt sowohl gesellschaftlich aufzuwerten als auch institutionell nachhaltig zu fördern.

 

Stärkung des Ehrenamts

Attraktivität und Teilhabe fördern

Ehrenamtliches Engagement soll vor allem für junge Menschen attraktiver werden. Die Vereinbarkeit mit Familie wird verbessert, Vereine als Bildungsorte anerkannt. Zudem sind gezielte Weiterbildungsangebote für Übungsleiter und Trainer vorgesehen.

Ausbau der Freiwilligendienste
Die Zahl der Plätze wird bedarfsgerecht erweitert, das Taschengeld erhöht und Teilzeitmodelle flexibilisiert. Auch internationale und digitale Formate – etwa das „FSJ digital“ – werden gestärkt.

Neues Staatsministerium für Sport & Ehrenamt
Zur besseren politischen Verankerung wird ein eigener Staatsminister im Bundeskanzleramt etabliert.

 

Steuerliche Entlastung für Engagierte

Anhebung der Pauschalen

Die Übungsleiterpauschale steigt von 3.000 € auf 3.300 €, die Ehrenamtspauschale von 840 € auf 960 €.

Freibeträge bei Aufwandsentschädigungen

Für erwerbsgeminderte Menschen sowie Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung wird ein jährlicher Freibetrag eingeführt.

Höhere Freigrenzen für wirtschaftliche Aktivitäten

Die Grenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe wird von 45.000 Euro auf 50.000 € angehoben. Organisationen mit Einnahmen bis 100.000 € sind künftig nicht mehr zur zeitnahen Mittelverwendung verpflichtet.

Mehrwertsteuerbefreiung für Sachspenden

Gemeinnützige Organisationen sollen möglichst vollständig von der Mehrwertsteuer auf Sachspenden befreit werden.

 

Bürokratieabbau und rechtliche Sicherheit

Entlastung kleiner Vereine

Gemeinnützigkeitsprüfungen werden für kleinere Organisationen vereinfacht.

Vereinfachte Regelungen bei Einnahmen

Die Freigrenze für wirtschaftliche Tätigkeiten steigt auf 50.000 €, die Mittelverwendungspflicht entfällt bis 100.000 € Einnahmen.

Reduziertes Haftungs- und Datenschutzrisiko

Ehrenamtliche sollen durch gelockerte Regelungen besser abgesichert werden.

Abschaffung der Betriebszweck-Spaltung bei geringen Einnahmen

Für Organisationen mit unter 50.000 € Einnahmen entfällt die bisherige Trennung von Zweck- und Wirtschaftsbetrieb.

 

Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts

Erweiterung des Zweckkatalogs

Der Katalog der gemeinnützigen Zwecke wird erweitert und konkretisiert. Neue Bereiche wie eSports und gemeinnütziger Journalismus werden als förderfähige Zwecke anerkannt.

Politische Teilhabe ermöglichen

Gelegentliche politische Stellungnahmen sollen künftig nicht mehr zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit führen.

Klare gesetzliche Grundlagen

Durch konkrete Regelungen wird mehr Rechtssicherheit für neue Formen des Engagements geschaffen.

 

Zentrale Maßnahmen im Überblick

Steuerliche Erleichterungen: Anhebung von Pauschbeträgen, erweiterte Freigrenzen, reduzierte Mehrwertsteuersätze

Strukturelle Reformen: Einrichtung eines neuen Staatsministeriums, gezielte Förderprogramme, passgenaue Weiterbildungsangebote
Bürokratieabbau: Vereinfachte Prüfverfahren, geringere Haftungsrisiken, flexiblere Mittelverwendung
Rechtliche Modernisierung: Erweiterung des Gemeinnützigkeitsrechts, klare Regelungen zur politischen Mitwirkung, Einführung einer neuen europäischen Rechtsform

 

Die Bundesregierung setzt mit dem Zukunftspakt Ehrenamt auf eine umfassende Stärkung bürgerschaftlichen Engagements. Finanzielle Anreize, schlankere Verwaltungsprozesse und moderne rechtliche Rahmenbedingungen schaffen neue Impulse. Damit unterstreicht die Regierung die Bedeutung des Ehrenamts als tragende Säule des gesellschaftlichen Zusammenhalts.

 

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