Neues Förderprogramm stärkt Gemeinwohl-Unternehmen

 
 
 
 
 

Gemeinwohlorientierte Unternehmen entwickeln Lösungen, die zur Bewältigung drängender sozialer und ökologischer Herausforderungen beitragen, sei es beispielsweise der Klimawandel oder der demografische Wandel. Gleichzeitig bringen Gemeinwohlorientierte Unternehmen neue Geschäftsmodelle und soziale Innovationen hervor und schaffen Arbeitsplätze mit Sinn. Sie stellen die gesellschaftliche Rendite vor die finanzielle Rendite. In Krisensituationen zeigen sie sich oft besonders resilient. Bislang gibt es in der Breite nicht genügend Anlaufstellen, die Gemeinwohlorientierte Unternehmen bei Fragen zur Gründung und Digitalisierung oder auch zum Geschäftsbetrieb beraten oder bei der Vernetzung untereinander bzw. mit anderen Akteuren unterstützen.

Am 17. Juli 2024 veröffentlichte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) das neue Förderprogramm „Nachhaltig wirken – Förderung Gemeinwohlorientierter Unternehmen“, das in einem partizipativen Prozess gemeinsam mit künftigen Programmteilnehmern entwickelt wurde. Das Programm knüpft an den Erfolg des Vorgängerprogramms „REACT with impact“ an und zielt darauf ab, gemeinwohlorientierte Unternehmen zu stärken, deren Wachstum zu fördern und die Gründung neuer solcher Unternehmen zu unterstützen.

Im Mittelpunkt stehen die Professionalisierung und der Kompetenzaufbau kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), die sich dem Gemeinwohl verschrieben haben. Zudem wird die Vernetzung und Kooperation mit anderen gefördert, da häufig nicht nur finanzielle Mittel, sondern auch unternehmerisches Wissen und Strategien zur erfolgreichen Umsetzung fehlen.

 

Von August 2024 bis Ende 2028 stehen im Rahmen des Förderprogramms rund 110 Millionen Euro zur Verfügung, wobei voraussichtlich 55,6 Millionen Euro aus dem „ESF Plus“ kofinanziert werden. Damit ist dieses Programm das bisher größte Förderprogramm für gemeinwohlorientierte Unternehmen in Deutschland. Es trägt auch zur Umsetzung der „Nationalen Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen“ der Bundesregierung bei. Diese Strategie zielt darauf ab, die Rahmenbedingungen für gemeinwohlorientierte Unternehmen zu verbessern, indem unter anderem der Zugang zu finanzieller Unterstützung erleichtert wird, Investitionen in den Ausbau des Ökosystems gefördert werden und rechtliche Rahmenbedingungen optimiert werden.

 

Das BMWK unterstützt mit dem neuen Förderprogramm gezielt Beratungs-, Qualifizierungs-, Informations- und Vernetzungsangebote für gemeinwohlorientierte Unternehmen. Das Programm bietet dabei zwei zentrale Förderwege:

  1. Individual-Modul (Modul I): Dieses Modul richtet sich an KMU, die sich dem Gemeinwohl verpflichtet haben, und bietet ihnen maßgeschneiderte Unterstützungsleistungen. Es umfasst individuelle Analysen sowie vertiefte Beratungs-, Qualifizierungs- und Vernetzungsangebote, die speziell auf die Bedürfnisse einzelner gemeinwohlorientierter Unternehmen und Start-ups abgestimmt sind. Dazu gehören unter anderem Seminar- und Workshopreihen, Inkubator-Programme sowie Mentoring- und Coaching-Angebote. Diese Leistungen sind beihilferelevant.
  2. Multiplikator-Modul (Modul II): Dieses Modul fördert umfassende Unterstützungs- und Informationsmaßnahmen zu Themen des gemeinwohlorientierten Unternehmertums, die gleichzeitig vielen Unternehmen zugänglich sind. Es bietet bundesweit Informations- und Vernetzungsangebote für zahlreiche Unternehmen und Start-ups. Zudem stärkt es das Peer-to-peer-Learning zwischen Akteuren des Ökosystems, um Beratungs- und Unterstützungsleistungen breit verfügbar zu machen. Beispiele hierfür sind Kurzberatungen, Informationsveranstaltungen, Networking-Events sowie die Entwicklung und Umsetzung von Transferkonzepten. Diese Leistungen sind nicht beihilferelevant.

 

Eine Kombination der Module I und II ist grundsätzlich möglich. Die Mindestdauer einer geförderten Maßnahme beträgt sechs Monate, und alle Maßnahmen müssen bis zum 31.12.2028 abgeschlossen sein. Auch mehrjährige Projekte sind förderfähig, wobei Anträge für eine maximale Laufzeit von bis zu 36 Monaten genehmigt werden. Zusätzlich profitieren Projekte, die einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten, durch den „Klimabonus“ von noch attraktiveren Förderkonditionen.

 

Beratung durch wetando

Wetando unterstützt bei allen Fragen zur Antragstellung. Dazu gehören die Bewertung der Förderfähigkeit, die Anforderungen an die geförderten Unternehmen, der Nachweis des Status als gemeinwohlorientiertes Unternehmen oder Start-up sowie die Identifizierung zuwendungsfähiger Ausgaben. Darüber hinaus hilft Wetando bei der Kalkulation und Abrechnung sowie bei der Beantragung des Klimabonus. Dies umfasst den Nachweis für die Inanspruchnahme, die Festlegung der klimarelevanten Inhalte und die Darstellung der positiven Effekte für den Klimaschutz.