Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der Europäischen Union erweitert die Nachhaltigkeitsberichterstattungspflicht für Großunternehmen erheblich. Sie löst die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ab und verpflichtet deutlich mehr Unternehmen zur Offenlegung ihrer Nachhaltigkeitspraktiken und -leistungen.
Seit dem 1. Januar 2024 müssen Unternehmen, die bereits unter die NFRD fallen, die neuen CSRD-Anforderungen erfüllen. Dazu zählen große Unternehmen wie Finanzdienstleister, Versicherungen und börsennotierte Firmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden sowie einer Bilanzsumme über 25 Millionen Euro oder Umsatzerlösen über 50 Millionen Euro. Die erste Berichterstattung erfolgt für das Geschäftsjahr 2024 mit Veröffentlichung im Jahr 2025.
Ab dem 1. Januar 2025 weitet sich die Pflicht auf alle Unternehmen aus, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen: 250 Mitarbeitende, eine Bilanzsumme über 25 Millionen Euro oder einen Nettoumsatz über 50 Millionen Euro. Der erste Bericht muss 2026 eingereicht werden.
Ab 2026 betrifft die Berichtspflicht auch börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU), wobei Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden ausgenommen sind.
Die CSRD schreibt die Offenlegung in vier zentralen Bereichen vor:
Die Berichte müssen nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erstellt und extern geprüft werden. Ziel ist es, mehr Transparenz und Vergleichbarkeit in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung zu schaffen. Dadurch sollen nachhaltige Investitionen gefördert und Unternehmen ermutigt werden, zukunftsfähige Geschäftsmodelle zu entwickeln.
Angesichts wachsender Bedenken über die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen schlägt die Europäische Kommission eine Lockerung der Berichtspflichten vor – das Vereinfachungspaket „Omnibus I“. Künftig sollen nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden berichtspflichtig sein, was die Zahl der betroffenen Unternehmen um rund 80 Prozent reduzieren würde. Begründet wird dies damit, dass größere Unternehmen in der Regel auch die stärksten Auswirkungen auf Mensch und Umwelt haben. Mit dieser Anpassung sollen vor allem KMU entlastet und bürokratische Hürden abgebaut werden. Zudem ist eine zweijährige Fristverlängerung für die Berichterstattung auf das Geschäftsjahr 2027 geplant. Bevor die Änderungen in Kraft treten, müssen jedoch das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten darüber beraten.
Die vorgeschlagenen Lockerungen werden kontrovers diskutiert. Während Befürworter die Entlastung der Unternehmen als wichtigen Schritt zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit sehen, befürchten Kritiker, darunter Umweltorganisationen und Investoren, einen Rückgang der Transparenz und des Engagements für Nachhaltigkeit. Sie warnen, dass eine Aufweichung der Richtlinie den Fortschritt hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft gefährden könnte.
Ungeachtet dieser Diskussionen bleibt das übergeordnete Ziel der CSRD bestehen: Unternehmen zu verantwortungsbewusstem Handeln zu verpflichten und Investoren sowie der Öffentlichkeit klare Einblicke in ihre Nachhaltigkeitsstrategien zu ermöglichen.
Unterstützung durch wetando – Effiziente Umsetzung der CSRD
Die Einführung der CSRD stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Wetando unterstützt Unternehmen dabei, diese Anforderungen effizient zu erfüllen. Unsere Experten helfen, relevante Daten zu erheben, Berichte nach aktuellen Standards zu erstellen und nachhaltige Praktiken in die Geschäftsstrategie zu integrieren.
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