Kinder- und Jugendhilfe

 
 

Die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe sind im Achten Buch des Sozialgesetzbuches geregelt:

  • Förderung junger Menschen in ihrer Entwicklung
  • Beratung und Unterstützung von Eltern und andere Erziehungsberechtigte
  • Schutz der Kinder vor Gefahren
  • Schaffung und Erhaltung einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt

 Alle Kinder sollen gleiche Chancen auf Bildung und das Recht auf Schutz und eine gewaltfreie Erziehung haben.

Die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe umfassen Aufgabenfelder der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit/ Schulsozialarbeit, der Familienförderung, von Tageseinrichtungen und Kindertagespflege sowie Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendlicher und der Hilfen für junge Volljährige.

Weitere (hoheitliche) Aufgaben sind der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, Inobhutnahme eines Kindes sowie Mitwirkung bei Jugendgerichtsverfahren, diese obliegen dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

Erbracht werden die Leistungen einerseits durch die Jugendämter der Städte oder Landkreise und andererseits durch Träger der freien Jugendhilfe. Dazu zählen Jugendverbände, Jugendgruppen und Initiativen der Jugend, Selbsthilfe- und Initiativgruppen, Wohlfahrtsverbände, Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts, soweit sie Jugendhilfe leisten.

Viele Ehrenamtliche engagieren sich in den Organisationen der Jugendhilfe, auf Leitungsebene in Vorständen und Gremien oder sie übernehmen konkrete Aufgaben in den Einrichtungen. Besonders junge Menschen bringen sich ehrenamtlich ein, vor allem im Rahmen der Jugendarbeit und der Jugendverbandsarbeit.

Die Finanzierung der Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe erfolgt zum allergrößten Teil aus Steuermitteln. Der Kinder- und Jugendplan des Bundes ist das wichtigste Instrument der Jugendförderung auf Bundesebene, weiterhin gibt es Förderungen durch die Länder und Kommunen.

Gefördert werden Projekte freier Träger in allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe: Tageseinrichtungen und Kindertagespflege, Jugendsozialarbeit und Integration, Bildung und Sport, Hilfe für Familien.

Wir beraten Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen u.a. in den Bereichen Umstrukturierungen, Restrukturierungen und Zusammenschlüssen, bei Finanzierung und Mittelbeschaffung, der Erstellung eines speziellen Controlling Reports sowie bei der Finanzbuchhaltung.