KfW Gründer- und Förderkredite

 
 

Der KfW Gründerkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet finanzielle Unterstützung bei Existenzgründungen und während der ersten Jahre eines Unternehmens.

Diese Förderkredite werden in verschiedene Varianten angeboten, die speziell auf Neugründung, Unternehmensnachfolge und Unternehmensgröße ausgerichtet sind.

 

  1. Der „ERP-Gründerkredit – Startgeld“ richtet sich an Existenzgründer/-innen und Unternehmensnachfolger/-innen von jungen und kleinen Unternehmen. Er bietet bis zu 125.000 Euro für ein Gründungsvorhaben, die KfW übernimmt 80 % des Kreditrisikos.
  2.  Der „ERP-Förderkredit – KMU“ hilft kleinen und mittleren Unternehmen sowie Freiberufler/-innen bei der Finanzierung oder bei Neustart. Er bietet bis zu 25 Mio. Euro Kredit und ermöglicht bis zu 20 Jahre für die Rückzahlung, bei dreijähriger Tilgungsfreiheit. Die KfW übernimmt 50 % des Kreditrisikos. Junge Unternehmen (bis fünf Jahre nach deren Geschäftsaufnahme) und Vorhaben in Regionalfördergebieten erhalten einen besonders günstigen Zinssatz.
  3.  Der „KfW- Förderkredit – großer Mittelstand“ unterstützt große Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten und maximal 500 Mio. Euro Jahresumsatz. Diese Förderung bietet bis zu 25 Mio. Euro Kredit für die Finanzierung von Investitionen oder laufenden Kosten oder bei einer Unternehmensnachfolge. Die KfW übernimmt 50 % des Kreditrisikos.

Die KfW Gründer- und Förderkredite verringern das finanzielle Risiko bei dem Schritt in die Selbstständigkeit, sie erleichtern den Zugang zu Krediten und ermöglichen einen günstigen Zinssatz.

Im Rahmen unserer Gründungsberatung unterstützen wir Sie in der Gründungs- und Wachstumsphase. Wir beraten Sie zu den Nutzungsmöglichkeiten staatlicher Förderprogramme und begleiten Sie bei Bankgesprächen.