Ab 1. Januar 2026: Reform des Gemeinnützigkeitsrechts tritt in Kraft
Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 treten zum 1. Januar 2026 umfassende Neuerungen im Gemeinnützigkeitsrecht in Kraft. Ziel ist es, bürokratische Hürden abzubauen, gemeinnützige Strukturen zu stärken und zivilgesellschaftliches Engagement gezielter zu fördern. Insbesondere kleinere und mittlere Organisationen sowie Vereine, die neue gesellschaftliche Themen wie E-Sport oder Nachhaltigkeit aufgreifen, profitieren spürbar.
Mehr Flexibilität für wirtschaftliche Aktivitäten
Eine der zentralen Änderungen betrifft die Freigrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe, die von 45.000 € auf 50.000 € jährlich steigt. Einnahmen aus Sponsoring, Veranstaltungen oder dem Verkauf kleinerer Artikel bleiben bis zu diesem Betrag steuerfrei.
Sphärentrennung entfällt
Zudem entfällt bei Gesamteinnahmen unterhalb von 50.000 € die bisher verpflichtende Sphärentrennung – also die buchhalterische Unterscheidung zwischen Ideellem Bereich, Zweckbetrieb, Vermögensverwaltung und wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb. Das vereinfacht die Verwaltung spürbar und eröffnet zusätzliche Handlungsspielräume.
Erleichterte Mittelverwendung und Rücklagenbildung
Künftig sind steuerbegünstigte Körperschaften mit Jahreseinnahmen bis zu 100.000 € nicht mehr verpflichtet, Mittel zeitnah zu verwenden. Gelder können über längere Zeiträume zurückgelegt und strategisch für größere Vorhaben eingesetzt werden. Auch zweckgebundene Rücklagen – etwa für Anschaffungen, Sanierungen oder langfristige Projekte – lassen sich nun einfacher bilden. Diese Änderungen bieten insbesondere kleinen Organisationen deutlich mehr Planungssicherheit und finanziellen Gestaltungsspielraum.
Stärkung des Ehrenamts
Um freiwilliges Engagement attraktiver zu machen, werden die steuerfreien Pauschalen erhöht: Die Übungsleiterpauschale steigt auf 3.300 €, die Ehrenamtspauschale auf 960 € jährlich. Gleichzeitig wird der Haftungsschutz ausgeweitet: Ab 2026 gilt das Haftungsprivileg auch bei vergüteten Tätigkeiten bis zu 3.300 € pro Jahr – bisher lag die Grenze bei 840 €. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften ehrenamtlich Tätige somit nicht mehr persönlich. So entsteht Sicherheit und ermutigt zur Übernahme von Verantwortung.
E-Sport als gemeinnütziger Zweck
Ab 2026 wird E-Sport als gemeinnütziger Zweck anerkannt. Damit reagiert der Gesetzgeber auf gesellschaftliche Entwicklungen und erkennt die Bedeutung des digitalen Wettbewerbs an, der Teamfähigkeit, strategisches Denken und Reaktionsvermögen fördert. Die Gemeinnützigkeit hebt E-Sport über den Status einer Freizeitbeschäftigung hinaus und betont seinen Beitrag zur Medienkompetenz, Jugendpartizipation und sozialen Teilhabe.
Nachhaltigkeit und Digitalisierung im Vereinsalltag
Der Betrieb kleiner Photovoltaikanlagen auf vereinseigenen Gebäuden hat von nun an keine Auswirkungen mehr auf die Gemeinnützigkeit – ein klares Signal zur Förderung nachhaltiger Initiativen. Zudem können Vereinsentscheidungen künftig auch digital getroffen werden, etwa per E-Mail oder Messenger, sofern die Dokumentation ordnungsgemäß erfolgt. Dadurch gewinnen Vereine an Handlungssicherheit und interne Abläufe werden effizienter.
Was Vereine jetzt tun sollten
Die Reform bietet zahlreiche Erleichterungen und neue Möglichkeiten – setzt jedoch auch Anpassungen voraus. Besonders kleinere Organisationen sollten frühzeitig aktiv werden:
Wetando begleitet Sie durch die Umsetzung
Die Reform schafft neue Spielräume, erfordert aber auch sorgfältige Umsetzung.
Wetando unterstützt Sie bei allen Schritten – von der Satzungsanpassung über die Optimierung der Buchführung bis hin zur strategischen Nutzung der neuen Möglichkeiten. Unser Ziel ist es, Ihre Organisation zukunftsorientiert aufzustellen. Mit Erfahrung, Weitblick und einem klaren Verständnis für die Besonderheiten gemeinnütziger Arbeit stehen wir Ihnen zur Seite – damit Sie sich auf das konzentrieren können, was wirklich zählt: Ihre gesellschaftliche Wirkung.