Förderung regionaler Unternehmensbündnisse

 
 

Gefördert werden neue oder bereits existierende regionale, eng und verbindlich zusammenarbeitende Bündnisse aus Unternehmen sowie Hochschulen, Forschungseinrichtungen oder sonstigen Organisationen mit FuE-Kompetenz mit in der Regel sieben bis 15 Partnern. 

In der ersten Verfahrensstufe kann durch den Koordinator des „RUBIN-Bündnisses“ jeweils zum 1. Februar der Kalenderjahre 2020, 2021 oder 2022 (drei Runden) eine gemeinsame Skizze aller Bündnispartner in schriftlicher und elektronischer Form in deutscher Sprache vorgelegt werden.

Für weitere Informationen zum Förderprogramm sowie bei der Beantragung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.