Förderung durch De-minimis-Beihilfen

Investitionen und Betriebsmittel

 Wettbewerbsrecht der Europäischen Union

 

Die Förderung durch De-minimis-Beihilfen bietet Unternehmen eine hervorragende Möglichkeit, finanzielle Unterstützung zu erhalten, ohne die aufwendigen Genehmigungsverfahren der Europäischen Union durchlaufen zu müssen. Diese Beihilfen sind Teil eines vereinfachten Fördermechanismus, der insbesondere kleine und mittlere Unternehmen entlasten soll. Die De-minimis-Regel erlaubt staatliche Beihilfen bis zu einem bestimmten Betrag, ohne dass diese bei der EU-Kommission angemeldet oder genehmigt werden müssen. Für Unternehmen bedeutet dies weniger Bürokratie und schnellere Verfügbarkeit von Fördermitteln.

De-minimis-Beihilfen werden in Form von Zuschüssen, Bürgschaften oder zinsvergünstigten Darlehen vergeben. Sie sind besonders attraktiv für Unternehmen, die kleinere Förderbeträge benötigen, um bestimmte Projekte oder Investitionen zu finanzieren. Der zentrale Vorteil liegt in der Flexibilität und der schnellen Beantragung. Allerdings dürfen die Beihilfen bestimmte Schwellenwerte nicht überschreiten. In der Regel liegt der Höchstbetrag für allgemeine De-minimis-Beihilfen bei 300.000 Euro innerhalb eines rollierenden Zeitraums von drei Jahren. Für Unternehmen im Bereich des Straßengüterverkehrs ist die Grenze auf 100.000 Euro reduziert. In spezialisierten Sektoren wie der Landwirtschaft und Fischerei sind die Obergrenzen noch geringer, mit 20.000 Euro bzw. 30.000 Euro.

Ein wesentlicher Aspekt bei der Beantragung von De-minimis-Beihilfen ist die Berücksichtigung von Unternehmensverflechtungen. Die Europäische Union betrachtet Unternehmen, die in bestimmten Eigentums- oder Kontrollbeziehungen zueinanderstehen, als eine Einheit. Das bedeutet, dass alle Beihilfen, die innerhalb eines Unternehmensverbundes gewährt wurden, zusammengezählt werden müssen. Dies ist besonders wichtig, um sicherzustellen, dass die Schwellenwerte nicht überschritten werden. Ein Verstoß gegen diese Regelungen kann zu Rückforderungen der Beihilfen und möglicherweise zu Strafen führen.

Unternehmen, die eine Förderung durch De-minimis-Beihilfen in Anspruch nehmen möchten, müssen ihre bisher erhaltenen Beihilfen dokumentieren und gegenüber der Förderstelle transparent machen. Es wird empfohlen, von allen verbundenen Unternehmen eine schriftliche Übersicht über erhaltene Beihilfen einzuholen, um die Übersicht zu behalten und die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Die Förderstelle stellt dem Unternehmen nach Bewilligung der Beihilfe eine De-minimis-Bescheinigung aus, in der der genaue Betrag der gewährten Förderung aufgeführt ist. Diese Bescheinigung muss zehn Jahre aufbewahrt werden.

Zusätzlich zur Einhaltung der Höchstbeträge müssen Unternehmen darauf achten, dass die De-minimis-Beihilfen nicht mit anderen staatlichen Förderungen für dieselben förderfähigen Kosten kumuliert werden, wenn dadurch die zulässige Förderhöhe überschritten wird. Ist dies der Fall, handelt es sich um eine unzulässige Beihilfe, die zurückgezahlt werden muss.

Für Unternehmen ist die Förderung durch De-minimis-Beihilfen eine attraktive Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für Projekte zu erhalten, die ohne zusätzliche Mittel nur schwer realisierbar wären. Allerdings erfordert die Nutzung dieser Beihilfen eine sorgfältige Planung und Dokumentation, um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und von den Vorteilen der De-minimis-Regel zu profitieren

 

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