Was ist die Forschungszulage?
Beim Forschungszulagengesetz handelt es sich um ein eigenständiges steuerliches Nebengesetz zum Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, mit dem die privatwirtschaftliche Forschung und Entwicklung gefördert wird. Förderfähig sind Vorhaben im Bereich der Grundlagenforschung, der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung. Die Zulage kann von allen in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen beantragt werden; es gibt keine Begrenzung auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Die Bemessungsgrundlage, also der förderfähige Aufwand, den ein Unternehmen steuerlich geltend machen kann, auf 2 Mio. Euro pro Wirtschaftsjahr begrenzt.
Gefördert werden:
Für wen kommt die Forschungszulage in Frage?
Antragsberechtigt sind alle Unternehmen, die ihren Sitz in Deutschland haben, hier steuerpflichtig sind und Forschung und Entwicklung betreiben.
Was ist zu beachten?
Die Bemessungsgrundlage, also der förderfähige Aufwand, den ein Unternehmen steuerlich geltend machen kann, ist auf 2 Mio. Euro pro Wirtschaftsjahr begrenzt.
Bei Auftragsforschung muss der der Auftragnehmer, etwa eine Universität, ein Forschungsinstitut oder aber ein anderes Unternehmen seinen Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums haben.
Wie wird gefördert?
Eigenbetriebliche Forschung:
Die Förderung setzt bei den FuE-Personalausgaben an (Bruttolohn ergänzt um die vom Arbeitgeber zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge für das FuE-Personal). Der Fördersatz beträgt 25 % der förderfähigen Kosten; die Bemessungsgrundlage ist auf 2 Mio. € pro Unternehmen/Konzern und Jahr begrenzt.
Auftragsforschung:
Die förderfähigen Aufwendungen liegen für die Auftragsforschung bei 60 % des vom Auftraggeber an den Auftragnehmer gezahlten Entgelts und können nur vom Auftraggeber (und nicht vom Auftragnehmer) geltend gemacht werden.
Eigenleistungen eines Einzelunternehmers
Je nachgewiesener Arbeitsstunde kann der Einzelunternehmer 40 € je Arbeitsstunde bei insgesamt maximal 40 Arbeitsstunden pro Woche als förderfähige Aufwendungen ansetzen.
Leistungen im Bereich Fördermittelberatung Leipzig
Wir unterstützen Sie bei der Beantragung dieser Förderung sowie bei der Suche nach alternativen passenden Förderprogrammen und Investoren für Ihr Vorhaben .
Unser Honorar setzt sich aus festen Tagessätzen und erfolgsabhängigen Komponenten zusammen. Die konkrete Berechnung richtet sich nach dem Einzelfall und wird in einem unverbindlichen Angebot genau erläutert.
Projektbeispiele
🧪 Medizintechnik-Startup (F&E, Innovation, Markteinführung, Digitalisierung)
Unsere Leistung: Identifikation und erfolgreiche Beantragung von Fördermitteln für Forschung & Entwicklung, Prototypenentwicklung, Markteinführung und Digitalisierung (Förderdarlehen und Zuschüsse).
„Klasse Unternehmensberatung! Ehrlich, fair und klar in der Kommunikation.“
Streamcheck GmbH - Rezension bei google
✈️ Luft- und Raumfahrtunternehmen (Investitionen, Personal)
Unsere Leistung: Strukturierte laufende Fördermittelberatung und -analyse sowie Unterstützung bei Antragstellung.
„Sehr gute und effiziente Zusammenarbeit – vielen Dank!“
Flughafen Leipzig/Halle - Rezension bei google
🔧 Autohandel und -werkstatt (Förderdarlehen Investitionen und Betriebsmittel)
Unsere Leistung: Fördermittelrecherche und Unterstützung bei Antragstellung Förderdarlehen.
„Die Beratung war hochprofessionell und zielführend. Ich würde die Dienste von Herrn Dr. Schunk jederzeit wieder in Anspruch nehmen."
Auto Böse & Steinbach GmbH - Rezension bei google