Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Hohe Erfolgsquote bei Unterstützung 

 

Unterstützung bei Energieeffizienz und Sanierung von Gebäuden

 

Was ist die Bundesförderung KMU-innovativ?

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Sanierungen an Bestandsgebäuden mit Einzelmaßnahmen zur Verbesserung des energetischen Niveaus der Gebäude.

Gefördert werden u.a.

  • Einbau von Anlagentechnik in Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes
  • Einbau energieeffizienter Beleuchtungssysteme
  • Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle, wie beispielsweise Dämmung der Gebäudehülle, Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren, Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik), zum Beispiel
  • Solarkollektoranlagen,
  • Biomasseheizungen,
  • Wärmepumpen,
  • Brennstoffzellenheizungen,
  • innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien,
  • Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes,
  • Anschluss an ein Gebäudenetz,
  • Anschluss an ein Wärmenetz,
  • provisorische Heiztechnik bei Heizungsdefekt (Förderung der Mietkosten für maximal 1 Jahr),
  • Maßnahmen zur Visualisierung des Ertrags Erneuerbarer Energien.

Für wen kommt die Forschungszulage in Frage?

Antragsberechtigt sind alle Investoren (z. B. Hauseigentümer, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen) von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden.

Was ist zu beachten?

Die geförderte Maßnahme muss zu einer Verbesserung des energetischen Niveaus des Gebäudes beitragen.

Die geförderten Anlagen oder durch die Einzelmaßnahme energetisch optimierten Gebäudeteile sind mindestens zehn Jahre zweckentsprechend zu nutzen.

Für bestimmte Maßnahmen ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten vor der Antragstellung notwendig. 

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss und beträgt bis zu 15 % der förderfähigen Ausgaben für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, für Anlagentechnik (außer Heizung) und für Maßnahmen zur Heizungsoptimierung,

Für Solarthermische Anlagen, Biomasseheizungen, Wärmepumpen, Brennstoffzellenheizungen, Innovative Heizungstechnik, Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes sowie den Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz beträgt die Förderung bis zu 30 % der förderfähigen Investitionskosten.

 

Leistungen im Bereich Fördermittelberatung Leipzig

Wir unterstützen Sie bei der Beantragung dieser Förderung sowie bei der Suche nach alternativen passenden Förderprogrammen und Investoren für Ihr Vorhaben .

Unser Honorar setzt sich aus festen Tagessätzen und erfolgsabhängigen Komponenten zusammen. Die konkrete Berechnung richtet sich nach dem Einzelfall und wird in einem unverbindlichen Angebot genau erläutert.

 

 Projektbeispiele

 

 🧪 Medizintechnik-Startup (F&E, Innovation, Markteinführung, Digitalisierung)

Unsere Leistung: Identifikation und erfolgreiche Beantragung von Fördermitteln für Forschung & Entwicklung, Prototypenentwicklung, Markteinführung und Digitalisierung (Förderdarlehen und Zuschüsse).

„Klasse Unternehmensberatung! Ehrlich, fair und klar in der Kommunikation.“
Streamcheck GmbH - Rezension bei google

 

 ✈️ Luft- und Raumfahrtunternehmen (Investitionen, Personal)

Unsere Leistung: Strukturierte laufende Fördermittelberatung und -analyse sowie Unterstützung bei Antragstellung.

„Sehr gute und effiziente Zusammenarbeit – vielen Dank!“
Flughafen Leipzig/Halle - Rezension bei google

 

 🔧 Autohandel und -werkstatt (Förderdarlehen Investitionen und Betriebsmittel)

Unsere Leistung: Fördermittelrecherche und Unterstützung bei Antragstellung Förderdarlehen.

„Die Beratung war hochprofessionell und zielführend. Ich würde die Dienste von Herrn Dr. Schunk jederzeit wieder in Anspruch nehmen." 
Auto Böse & Steinbach GmbH - Rezension bei google

 
 
 

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