Demografischer Wandel im Sport

Die Spielgemeinschaft als Option für Fußballvereine 

 

Mit der Vereinbarung über die Bildung einer Spielgemeinschaft entsteht eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) im Sinne der §§ 705 ff. BGB. Hierfür bedarf es – auch wenn dies anzuraten ist – keines Vertrages; die Gesellschaft kann schon aus schlüssigem Handeln der beteiligten Vereine hervorgehen. Diese sind Gesellschafter der GbR und haften mit ihrem Vereinsvermögen für deren Verbindlichkeiten.

Gesellschaften bürgerlichen Rechts dürfen nicht als gemeinnützig anerkannt werden. Dies wird vor allem auf die Gefahr einer missbräuchlichen Inanspruchnahme etwaiger Steuervergünstigungen zurückgeführt, da selbstloses Handeln nur bei Körperschaften sichergestellt werden könne. Angesichts dieser Tatsache dürfen Spielgemeinschaften selbst auch keine Zuwendungsbestätigungen auszustellen. Hierzu sind nur die gemeinnützigen Gesellschafter berechtigt.

Die Spielgemeinschaft (GbR) unterliegt mit ihren Umsätzen selbst der Umsatz- und Gewerbesteuer. Bezüglich der Einkommensteuer werden Personengesellschaften dahingehend transparent behandelt, dass der Gewinn ausschließlich bei den Gesellschaftern der Besteuerung unterliegt, wobei die Gesellschaft selbst Subjekt der Gewinnerzielung und Gewinnermittlung bleibt. Die Spielgemeinschaft ermittelt demnach den Gewinn bzw. Verlust und reicht eine Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung ein. Daraufhin erlässt das Finanzamt einen Feststellungsbescheid und weist jedem beteiligten Verein seinen Gewinn- bzw. Verlustanteil zu. Die Zuordnung der Beteiligungserträge zum steuerfreien Zweckbetrieb oder steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb erfolgt schließlich im Rahmen der Körperschaftsteuerveranlagung der einzelnen Vereine. Erzielt die Spielgemeinschaft lediglich Einnahmen aus Sportveranstaltungen (z. B. Eintrittsgelder), sind die Gewinne dem Zweckbetrieb zuzuordnen.

Zum vollständigen Beitrag, Ausgabe 2 2016, der Zeitschrift Stiftung & Sponsoring

Der demografische Wandel hat den Non-Profit-Bereich erfasst. Organisationen, die auf die Beteiligung junger Menschen angewiesen sind, müssen sich darauf einstellen.

Kooperationen können ein Lösungsmodell bieten. Am Beispiel der Spielgemeinschaften im Fußball zeigt sich allerdings, dass dies nicht frei von Hürden ist. Neben die gemeinnützigkeitsrechtlichen Herausforderungen treten Vorschriften wie die Spielordnungen der Landesfußballverbände, die zum Teil sinnvolle Kooperationen beschränken und daher einer Anpassung bedürfen.

Näher hierzu: Schunk, Demografischer Wandel im Sport: Die Spielgemeinschaft als Option für Fußballvereine, in: Stiftung & Sponsoring (S&S), Heft 2/2016.