Definition Unternehmenskooperation

 

Definition

Unter einer zwischenbetrieblichen Kooperation ist eine „auf freiwilliger Basis beruhende, in der Regel vertraglich geregelte Zusammenarbeit von rechtlich und wirtschaftlich selbständigen Unternehmen“1 zu verstehen.

Merkmale

Neben dem Element der Freiwilligkeit besteht in der Literatur vor allem hinsichtlich des Merkmals der „rechtlichen und (partiellen) wirtschaftlichen Selbständigkeit“ Konsens.2 Vertragliche Regelungen bezüglich der Zusammenarbeit sind hingegen optional, da auch mündliche, informelle Vereinbarungen einen kooperativen Charakter haben können.3

Zusätzlich zu den genannten Charakteristika ist auf die zeitliche Dimension hinzuweisen. Eine zwischenbetriebliche Kooperation ist regelmäßig als langfristig ausgerichtete Zusammenarbeit anzusehen.4 Laut Morschett zählen zu den Definitionsmerkmalen darüber hinaus noch die „Koordination des Verhaltens“ und die „Motivation einer besseren Zielerreichung als bei individuellem Vorgehen“.5

Hinsichtlich der Interaktionsrichtung der Zusammenarbeit unterscheidet man zwischen horizontalen (Unternehmen derselben Wirtschaftsstufe), vertikalen (Unternehmen verschiedener Wirtschaftsstufen) und konglomeraten (Unternehmen verschiedener Wirtschaftsstufen und -zweige) Kooperationen. Ein weiteres Differenzierungskriterium zwischenbetrieblicher Kooperationsformen ist beispielsweise der Grad der Intensität. Unternehmenskooperationen können von sehr losen Formen der Zusammenarbeit wie dem Austausch von Informationen und Erfahrungen bis zur Errichtung von Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) reichen.6 Weit gefasste Kooperationsdefinitionen, die nicht auf das Merkmal der wirtschaftlichen Selbständigkeit referenzieren, umfassen auch Konzernstrukturen.7 Als weitere Abgrenzungsmerkmale dienen etwa die Anzahl der Partner sowie die räumliche Ausdehnung der Kooperation.

Weites Begriffsverständnis – Mergers and Acquisitions (M&A)

M&As beziehen sich in ihrem Kern – der Bezeichnung entsprechend – auf Zusammenschlüsse bzw. Verschmelzungen sowie Akquisitionen bzw. Käufe und Verkäufe von Unternehmen. Im weiteren Sinne werden auch andere Kooperationsformen wie strategische Allianzen und Joint Ventures unter dem Begriff subsumiert. Mergers and Acquisitions stellen aus unserer Sicht allerdings kein allgemeingültiges Synonym für Unternehmenskooperationen dar; sie bilden nach ihrem Grundverständnis vielmehr die letzte und engste Form der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen.

[1]             Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, Brockhaus-Enzyklopädie Online, Stichwort: Kooperation.

[2]             Vgl. etwa Morschett, in: Zentes/Swoboda/Morschett, Kooperationen, Allianzen und Netzwerke, S. 379; Schwegler,

                  Kooperationsentwicklung, S. 32.

[3]             Vgl. DIHK, Praxisleitfaden Unternehmenskooperation, S. 9.

[4]             Vgl. Schwegler, Kooperationsentwicklung, S. 34.

[5]             Vgl. Morschett, in: Zentes/Swoboda/Morschett, Kooperationen, Allianzen und Netzwerke, S. 379.

[6]             Vgl. Zentes/Swoboda/Morschett, in: Zentes/Swoboda/Morschett, Kooperationen, Allianzen und Netzwerke, S. 22.

[7]             Vgl. Rose/Glorius-Rose, Unternehmen – Rechtsformen und Verbindungen, Rn. 448.