CSRD RICHTLINIE - Anforderungen und Beratung

 
 
 
 

"CSRD" ist eine Abkürzung für "Corporate Social Responsibility and Development". Dieser Begriff bezieht sich auf das Engagement von Unternehmen für soziale Verantwortung und Nachhaltigkeit in ihren Geschäftspraktiken. 

Mit der CSRD fallen mehr Unternehmen in die Berichtspflicht. Hierzu zählen alle großen Unternehmen sowie alle an der Börse gelisteten, ausgenommen Kleinstunternehmen. Als groß gelten Unternehmen, die am Bilanzstichtag mind. zwei der drei Merkmale erfüllen:

  • Bilanzsumme: mind. 25 Mio. €
  • Nettoumsatzerlöse: mind. 50 Mio. €
  • Zahl der während des Geschäftsjahres Beschäftigten: mind. 250

Nach aktuellem Stand ist es möglich, den Lagebericht um eine CSRD-konforme DNK-Erklärung zu ergänzen. Das Ziel des DNK besteht darin, die Anforderungen der CSRD in den DNK zu integrieren, um eine CSRD-Konformität herzustellen.

Mehr als 15.000 deutsche Unternehmen werden schrittweise ab 2025 über ihre Nachhaltigkeitsleistungen entsprechend der CSRD berichten müssen. Zur Erfüllung ihrer Berichtspflichten werden diese Unternehmen ihre Geschäftspartner/-innen, insbesondere kleinere Unternehmen in den Wertschöpfungsketten, um Datenzulieferungen bitten.

 

 Weitere Informationen finden Sie unter dem Beratungsfeld Nachhaltigkeit