Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)

 
 
 
 

Die Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) unterstützt Investitionen des industriellen Mittelstands in klimafreundliche Produktionsmethoden. Ziel ist es, die CO₂-Reduktion zu fördern und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern. Die Maßnahme richtet sich vor allem an energieintensive Industriezweige und soll zur Erreichung der Klimaziele bis 2030 beitragen.

Die BIK ergänzt die Klimaschutzverträge und richtet sich speziell an mittelständische Unternehmen. Als Nachfolger des Programms „Dekarbonisierung in der Industrie“ (DDI) unterstützt sie branchen- und technologieoffen auch innovative Projekte kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), etwa die Umstellung von Prozessen mit fossilen Brennstoffen auf elektrische Energie bei hohen Temperaturen. Der Mittelstand erhält bis 2030 insgesamt rund 3,3 Milliarden Euro Förderung. Diese Mittel stammen aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) und werden im Rahmen jährlicher Wettbewerbe vergeben. Bei Projekten mit einem Volumen ab 15 Millionen Euro übernehmen die Bundesländer ein Drittel der Kosten.

Die Förderung erfolgt in zwei Modulen:

 

  • Modul 1 – Dekarbonisierung der Industrie

 

Modul 1 fördert Projekte, die eine dauerhafte und signifikante Reduktion der Treibhausgasemissionen im Industriesektor zum Ziel haben. Die geförderten Vorhaben tragen wesentlich zur Klimaneutralität der deutschen Industrie bei. Dabei werden sowohl Investitionsprojekte zur Emissionsminderung in der Produktion als auch Forschungs- und Innovationsvorhaben unterstützt, die neue Wege zur Reduktion von Emissionen aufzeigen. Im Fokus stehen besonders innovative und demonstrative Projekte, die auf andere Unternehmen übertragbar sind.

Gefördert werden Projekte, die mindestens 40 % der CO₂-Emissionen in der Produktion reduzieren, mit einem Schwerpunkt auf Grundstoffindustrien wie Stahl, Chemie, Glas, Zement und Papier. Unternehmen der energieintensiven Grundstoffindustrie sind die Hauptzielgruppe, wobei die Förderung nicht ausschließlich auf diese Branchen begrenzt ist. Pro Unternehmen können bis zu 200 Millionen Euro bereitgestellt werden.

 

  • Modul 2 – Förderung von Carbon Capture and Utilization (CCU) und Carbon Capture und Storage (CCS)

Modul 2 fördert Investitions- und Innovationsprojekte im Bereich CO₂-Abscheidung, -Speicherung und -Nutzung (CCS/CCU), wobei der Fokus auf schwer vermeidbaren CO₂-Emissionen liegt. Im ersten Förderaufruf sind Investitionsprojekte in den Sektoren Kalk, Zement und thermische Abfallbehandlung förderfähig. Zusätzlich werden Innovationsvorhaben in der Grundstoffchemie, Glas- und Keramikindustrie unterstützt.

Mit diesem Programm leistet die BIK einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Carbon Management Strategie. Antragsberechtigt sind Unternehmen und Konsortien, die Anlagen mit schwer vermeidbaren CO₂-Emissionen planen oder betreiben. Die maximale Förderung beträgt 30 Millionen Euro für Investitionsprojekte und 35 Millionen Euro für industrielle Forschungsprojekte.

 

In der ersten Stufe des Förderaufrufs können Unternehmen seit dem 30. August 2024 Projektskizzen beim Kompetenzzentrum Klimaschutz für energieintensive Industrien (KEI) einreichen. Die Frist dafür endet am 30. November 2024. Das KEI prüft die Skizzen in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt (UBA) anhand festgelegter Kriterien und wählt die vielversprechendsten Vorhaben aus. In der zweiten Stufe werden die ausgewählten Unternehmen am 28. Februar 2025 aufgefordert, einen detaillierten Antrag einzureichen. Für den ersten Förderaufruf stehen derzeit etwas über 1 Milliarde Euro zur Verfügung.

Die BIK schließt die Lücke zwischen bestehenden Klimaschutzverträgen und kleineren Förderprogrammen, indem sie sich gezielt auf größere Investitionsprojekte konzentriert. Als zentrale Säule der deutschen Klimaschutzstrategie bietet sie der Industrie umfassende Möglichkeiten, sich zukunftssicher aufzustellen und aktiv zum Klimaschutz beizutragen. Strikte Anforderungen gelten: Die geförderten Projekte müssen in Deutschland durchgeführt werden, und die Unternehmen müssen eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben.

 

Beratung durch wetando

Die Beratung durch wetando unterstützt Unternehmen dabei, die Fördermöglichkeiten der BIK optimal zu nutzen. Dies umfasst die strategische Planung von Dekarbonisierungsprojekten, die Erstellung und Einreichung von Förderanträgen sowie die Integration innovativer Technologien wie CCS oder CCU in bestehende Produktionsprozesse. Unternehmen profitieren so von einer effizienten Projektgestaltung und den umfangreichen Fördergeldern. Neben der Beratung bietet wetando auch praktische Unterstützung bei der Umsetzung, um sicherzustellen, dass die Projekte genau den Anforderungen des Förderprogramms entsprechen.