Buchhaltung von Vereinen - Vereinskontenrahmen SKR 42

 
 


 

Die Basis der Buchhaltung ist der Kontenrahmen. Er umfasst ein systematisches Verzeichnis aller Konten, die in der Finanzbuchführung einer Organisation verwendet werden.

Der Kontenrahmen dient als Grundlage für die Erfassung, Klassifizierung und Auswertung aller Geschäftsvorfälle. Es gibt verschiedene standardisierte Kontenrahmen, die je nach Branche und Land variieren können.

 

Für gemeinnützige Organisationen ist insbesondere der seit 2003 existierende Vereinskontenrahmen SKR 49 von DATEV von Bedeutung. Dieser Kontenrahmen berücksichtigt die speziellen Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts und gliedert die Buchführung in vier Bereiche:

 

  • Ideeller Bereich
  • Vermögensverwaltung
  • Zweckbetrieb
  • Steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

 

Ab dem Jahr 2025 führt DATEV einen neuen Vereinskontenrahmen ein, den SKR 42. Da der bisher gültige SKR 49 eingestellt wird, muss die Buchhaltung auf diesen übergeleitet werden.

 

Die Besonderheit des SKR 42 liegt darin, dass sich dieser Kontenrahmen am SKR 04 für gewerbliche Unternehmen orientiert und zunächst keine Aufteilung der Buchhaltung in vier Bereiche vornimmt. Stattdessen wird die Bereichsaufteilung künftig über Kostenstellen erfolgen:

 

  • Ideeller Bereich
  • Vermögensverwaltung
  • Zweckbetrieb
  • Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
  • Sammelposten Positionen

 

Der SKR 42 erfordert von der buchführenden Person ein erhöhtes Fachwissen, um diese Zuordnung korrekt durchführen zu können. Beim Buchen müssen nicht nur die entsprechenden Konten festgelegt werden, sondern auch die Tätigkeitsbereiche über Kostenstellen.

 

Wir führen regelmäßig Weiterbildungen zu diesem Thema durch und unterstützen gemeinnützige Organisationen wie Vereine, Stiftungen und gGmbHs bei der Buchhaltung.

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