Besonderheiten einer Stiftung

Das deutsche Stiftungswesen gewinnt weiter an Relevanz. Diese Tatsache ist nicht zuletzt auf die steuerrechtlichen und zivilrechtlichen Reformen in diesem Bereich zurückzuführen. Es existieren im Moment etwa 23.000 rechtsfähige Stiftungen. Das Gros verfolgt gemeinnützige Zwecke (ca. 96 %). 

Zu den größten Stiftungen in Deutschland zählen zum Beispiel die VolkswagenStiftung, die Körber Stiftung, die Fritz Thyssen Stiftung oder die Joachim Herz Stiftung. Letztere etwa sieht sich als Wegbereiter für die Bildung Jugendlicher und junger Erwachsener. Die Schwerpunkte der operativen Stiftungsarbeit liegen in den drei Programmbereichen „Wirtschaft verstehen & gestalten“, „Naturwissenschaften begreifen“ und „Persönlichkeitsbildung stärken“.

Ein zentraler Unterschied zwischen der Stiftung und den gemeinnützigen Rechtsformen Verein und gGmbH (und auch „Exoten“ wie Genossenschaften und gAGs) liegt in der Autonomie von der Stifterin bzw. vom Stifter. Während etwa der Verein und die gGmbH Veränderungen durch die Mitglieder- oder Gesellschafterversammlung vornehmen können, ist eine solche Anpassung bei einer Stiftung äußerst kompliziert, da die Stifterin bzw. der Stifter keine Beteiligungs- oder Mitgliedschaftsrechte an der Stiftung erwirbt. Das einzige Pflichtorgan einer Stiftung ist der Vorstand. Aus diesem Grund werden rechtsfähige Stiftungen von den Stiftungsaufsichtsbehörden der Bundesländer überwacht, um den Willen der Stifter dauerhaft zu vertreten. 

Mehr als 50 Prozent der Stiftungen engagieren sich im gesellschaftlichen Betätigungsumfeld. Auch Bildung sowie Kunst und Kultur bei über 30 Prozent der Stiftungen beliebte Stiftungszwecke.