Beratung zur Forschungszulage

 
 

Das „Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung" vom Bundesministerium für Bildung und Forschung ermöglicht die steuerliche Begünstigung von Forschungsausgaben. Es richtet sich an in Deutschland steuerpflichtige Unternehmen und soll Anreize setzen, in Forschung und Entwicklung (FuE) zu investieren.

Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen sollen zu Forschungsaktivitäten angeregt werden.

Gefördert werden FuE-Vorhaben der Kategorien Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung. Dabei kann es sich um eigenbetriebliche Forschung, Auftragsforschung oder Forschung als Kooperation mit anderen Unternehmen oder Einrichtungen handeln.

 

Zu den förderfähigen Aufwendungen für eigenbetriebliche Forschung gehören der Bruttoarbeitslohn der Mitarbeitenden, soweit diese in einem begünstigten FuE-Vorhaben beschäftigt sind, sowie ein förderfähiger Eigenaufwand. Die Höhe der Forschungszulage richtet sich nach den förderfähigen Aufwendungen dieser FuE-Vorhaben.

Aufwendungen für Auftragsforschung können zu 60 % des Entgeltes, das der Auftraggeber an den Auftragnehmer leistet, gefördert werden.  Die Voraussetzung ist, dass der Auftragnehmer seinen Sitz in einem Mitgliedsstaat der EU oder in einem Staat hat, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) Anwendung findet.

Die Beantragung der Forschungszulage erfolgt in einem zweistufigen Verfahren.

Zunächst ist bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) eine Bescheinigung über die Begünstigungsfähigkeit eines FuE-Vorhabens zu beantragen. Dabei können mehrere FuE-Vorhaben aufgenommen werden. Die BSFZ prüft, ob es sich bei dem Vorhaben um ein begünstigtes FuE-Vorhaben handelt. Mit einer positiven Bescheinigung der BSFZ können die Unternehmen im zweiten Schritt beim zuständigen Finanzamt die Forschungszulage beantragen.

Wir bieten Beratung bei der Beantragung der Forschungszulage. Wir prüfen die Anspruchsvoraussetzungen, helfen bei der Antragstellung auf Bescheinigung für Ihr FuE-Vorhaben und unterstützen Sie während des Antragsverfahrens.