Eine Stiftungskooperation ist eine freiwillige Zusammenarbeit zwischen Stiftungen oder zwischen einer Stiftung und einer anderen Organisation, die projektbezogen und langfristig ausgerichtet sein kann. Rund die Hälfte der Stiftungen in Deutschland kooperiert mit mindestens einer anderen Non-Profit-Organisation.
Kooperationsformen können nach Bindungsintensität, von losen Verbünden, etwa in Verbänden, bis zu rechtlich verselbständigten Projektgemeinschaften und Fusionen, unterschieden werden.
Stiftungen können ohne rechtliche Verselbständigung eines Projektes arbeitsteilig zusammenwirken, z. B. wenn eine Kulturstiftung im Rahmen eines Kulturfestivals andere Kulturvereine als Hilfspersonen ein bindet.
Wenn sich zwei oder mehrere Stiftungen zusammenlegen oder eine Projektgesellschaft gründen, handelt es sich um Kooperationen mit rechtlicher Verselbständigung.
Ziel der Stiftungskooperationen sind in erster Linie eine größere Projektwirkung und die Nutzung von Synergiepotenzialen. Mit der Bündelung ihrer Ressourcen können größere Projekte realisiert werden.
Auch die Erhöhung der öffentlichen Wahrnehmung ist ein wesentlicher Aspekt. Durch die Zusammenarbeit können Stiftungen ihre Botschaften wirkungsvoller kommunizieren und ein breiteres Publikum ansprechen. Gemeinsame Projekte ermöglichen eine höhere Reichweite und eine verstärkte Präsenz in der Öffentlichkeit.
Ein weiterer Beweggrund für eine Kooperation sind finanzielle Unterstützungsleistungen. Indem sich Stiftungen gegenseitig finanziell, materiell oder personell unterstützen, können sie größere Wirkung erzielen. Dies kann durch gemeinsame Projekte und Finanzierungsprogramme erfolgen oder dadurch, dass sich Stiftungen gegenseitig kostenfrei oder kostengünstig Räume für gemeinnützige Veranstaltungen überlassen.
Zudem eröffnen Kooperationen die Möglichkeit, zusätzliche Finanzierung durch Spenden, Projektzuschüsse oder Sponsoring anzuziehen.
Ein häufiges Kooperationsmotiv ist der Erfahrungsaustausch und die Ergänzung ihrer Kompetenzen. Stiftungen können ihr Fachwissen und ihre Erfahrungen teilen, beispielsweise durch die Mitarbeit einer Kulturstiftung im Arbeitskreis Kunst und Kultur des Bundesverband Deutscher Stiftungen.
Die Erweiterung ihrer Netzwerke, Bündelung der Infrastruktur sowie die Vermeidung doppelter Arbeit sind weitere Gründe einer Kooperation.
Auch wenn Stiftungskooperationen viele Vorteile bieten, können die bürokratischen Hürden, die mit der Koordination verschiedener Organisationen verbunden sind, herausfordernd sein. Unterschiedliche interne Strukturen, Richtlinien und Verfahren können zu Verzögerungen führen und die Effizienz beeinträchtigen.
Zielsetzungen und Werte der beteiligten Stiftungen müssen klar abgestimmt sein, damit keine Konflikte entstehen.
Ungleichgewicht in den finanziellen oder personellen Ressourcen der kooperierenden Stiftungen können zu Spannungen führen und die Dynamik der Partnerschaft beeinflussen.
Veränderungen in den Organisationen, Kommunikationsprobleme oder die Abhängigkeit von Drittparteien können ebenfalls die Umsetzung der gemeinsamen Projekte und die Zusammenarbeit gefährden.
Es gilt zu prüfen, bei welchen Aktivitäten eine Zusammenarbeit tatsächlich lohnenswert ist und welche Partner für die eigene Stiftung passend sind.
Trotz dieser potenziellen Herausforderungen können viele Stiftungskooperationen erfolgreich sein, wenn die beteiligten Parteien aktiv an der Lösung auftretender Probleme arbeiten, klare Vereinbarungen treffen und eine offene Kommunikation aufrechterhalten.
Vor allem die Entwicklung einer Kooperationsstrategie kann hier hilfreich sein, durch klare Definition von Rollen, Verantwortlichkeiten und Zielen können diese Herausforderungen bewältigt und langfristige Partnerschaften geschaffen werden.
Beratung für erfolgreiche Stiftungskooperationen
Wir analysieren Chancen und Risiken von Kooperationen von Stiftungen mit anderen Stiftungen, Vereinen, Unternehmen oder Behörden. Darüber hinaus beraten wir zu Kooperationsformen und helfen bei der Suche nach einem passenden Kooperationspartner.
Wir entwickeln eine Gesamtstrategie für künftige Projektpartnerschaften und zu strategischen Partnerschaften. Das Thema Gemeinnützigkeitsrecht und Wirkung wird hierbei gesondert berücksichtigt.