Aufsatz Dr. Schunk zu Stiftungskooperationen

 

 


 

Unser Geschäftsführer Dr. Schunk, hat sich in Heft 1 2024 im Sonderheft der Zeitschrift Stiftung&Sponsoring ausführlich mit Stiftungskooperationen befasst. Inhalt des Aufsatzes sind neben allgemeinen Informationen zu Stiftungskooperationen die gemeinnützigkeitsrechtlichen Besonderheiten sowie der Themenbereich Impact und Wirkung bei gemeinnützigen Kooperationsprojekten.

Rund die Hälfte der Stiftungen in Deutschland kooperiert mit mindestens einer anderen NPO. Sie intendieren hierbei vor allem eine größere Projektwirkung.

Kooperationsformen können nach Bindungsintensität, von losen Verbünden, etwa in Verbänden, bis zu rechtlich verselbständigten Projektgemeinschaften und Fusionen, unterschieden werden.

Der Bedeutungszuwachs von Kooperationen im Nonprofit-Sektor hat auch das Unmittelbarkeitsgebot nach § 57 AO stärker in den Fokus gerückt. Während Kooperationen naturgemäß Elemente wie Arbeitsteilung und Mitwirkung bedingen, fordert § 57 AO die Selbstverwirklichung der Satzungszwecke. Dieses Spannungsverhältnis führt in der Praxis zu Auslegungsschwierigkeiten und Kooperationshürden. Die im Schrifttum in den letzten Jahren mehrfach aufgegriffene Problematik hat zu einer gesetzlichen Erweiterung des Unmittelbarkeitsgebotes geführt. Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2020 wurde mit § 57 Abs. 3 planmäßiges Zusammenwirken als Kooperationsform legitimiert. Allerdings hat die Finanzverwaltung mit dem Postulat einer Satzungsregelung eine neue Kooperationshürde geschaffen.

Die Diskussion um das Thema Erfolgsmessung wird in jüngster Zeit verstärkt geführt. Dies liegt nicht zuletzt an dem besonderen Legitimationsdruck einer gemeinnützigen Stiftung gegenüber ihren Anspruchsgruppen bzw. Stakeholdern, eine erfolgreiche Zweckverwirklichung nachzuweisen. Um die gesellschaftliche Wirkung einschätzen zu können, bietet es sich an, thematisch ähnlich gelagerte Kooperations- und Einzelprojekte Social-Impact-Clustern bzw. Wirkungsclustern zuzuordnen, um die auf Ebene der Projekte (teilweise) gemessene Einzelwirkung in einen Gesamtkontext zu stellen.

 

Beratung bei Stiftungskooperationen

 

Wir analysieren Chancen und Risiken von Kooperationen von Stiftungen mit anderen Stiftungen, Vereinen, Unternehmen oder Behörden. Darüber hinaus beraten wir zu Kooperationsformen und helfen bei der Suche nach einem passenden Kooperationspartner.

Wir entwickeln eine Gesamtstrategie für künftige Projektpartnerschaften und zu strategischen Partnerschaften. Das Thema Gemeinnützigkeitsrecht und Wirkung wird hierbei gesondert berücksichtigt.