Anlagerichtlinie und Impact Investing für Stiftungen

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Eine Anlagerichtlinie hat zum Ziel, Rahmenbedingungen zur Vermögensbewirtschaftung einer Stiftung festzulegen und den Stifterwillen im Hinblick auf die Vermögensanlage umzusetzen. Die ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Stiftungskapitals ist neben der Zweckverfolgung das zentrale Thema jeder Stiftung und die zentrale Aufgabe der Stiftungsorgane. Daher hat eigentlich jede Stiftung einen ureigenen Bedarf für Anlagerichtlinien.

Die Anlagestrategie beruht in der Regel auf den drei klassischen Dimensionen der Vermögensanlage: Rentabilität, Sicherheit und Liquidität. Darüber hinaus sehen sich viele Stiftungen dem Gedanken der Nachhaltigkeit, im Sinne einer ethisch-ökologisch-sozialen Vermögensanlage, verpflichtet.

Immer mehr Stiftungen haben zudem den Wunsch, ihr Vermögen wirkungs- bzw. missionsorientiert anzulegen. Die Idee hinter dem sog. Impact (Mission) Investing ist, dass sich die Wirkungsbilanz der Stiftung insgesamt vergrößert, wenn sie neben ihrer gemeinnützigen Projektarbeit zusätzlich mit ihrem Investment eine positive Wirkung erzielt.

Beispiele hierfür sind etwa die Investition in Sozialimmobilien einer Stiftung im Wohlfahrtsbereich, die Vergabe von Mikrokrediten an Entwicklungsländer oder gar die Auflage eines neuen Fonds durch mehrere Stiftungen zum Thema Bildung.

Wir beraten Sie bei der Erstellung einer individuellen Anlagerichtlinie sowie der Erstellung einer Strategie zum Thema Impact Investing.