Aktuelles Stiftungsrecht und Vereinsrecht 

 

Die 20.Hamburger Tage des Stiftungsrecht und Non-Profit-Rechts fanden das erste Mal hybrid statt. Dr. Schunk nahm online teil. Neben der in Planung befindlichen Stiftungsrechtsreform wird es auch eine ganze Reihe von Änderungen im steuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht geben.

Hierzu zählen u.a.
- Anhebung Übungsleiterpauschale (2.400 auf 3.000 €) und Ehrenamtspauschale (720 auf 840 €) ab 2021
- Anhebung Kleinbetragsspende von 200 € auf 300 € ab 2020
- Erweiterung Katalogzwecke (z. B. Unterhaltung von Freifunknetzen)
- Erhöhung Einnahmegrenze des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs auf 45.000 € ab 2020
- Erleichterungen für Kooperationen in § 57 AO