Am 26. Februar 2025 hat die Europäische Kommission das „Omnibus-I-Paket“ vorgestellt – ein Maßnahmenpaket mit weitreichenden Änderungen in der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und der EU-Taxonomie-Verordnung.
Die CSRD verpflichtet große Unternehmen zur ESG-Berichterstattung, während die CSDDD menschenrechtliche und ökologische Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette einfordert. Die EU-Taxonomie dient als Klassifizierung für nachhaltige wirtschaftliche Aktivitäten.
Mit den geplanten Änderungen reagiert die Kommission auf Kritik aus der Wirtschaft, die eine Entlastung von komplexen Berichtspflichten gefordert hatte. Ziel ist ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Transparenz und Umsetzbarkeit – insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die oft nicht über ausreichende Ressourcen für umfassende Nachhaltigkeitsberichte verfügen.
CSRD: Anhebung der Schwellenwerte und verlängerte Übergangsfristen
Die bedeutendste Änderung betrifft die Schwellenwerte der CSRD. Künftig sind nur noch Unternehmen berichtspflichtig, die mehr als 1.000 Mitarbeitende beschäftigen (bisher 250) und zusätzlich entweder einen Jahresumsatz von über 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von mehr als 25 Millionen Euro aufweisen – unabhängig von ihrer Rechtsform. Schätzungen zufolge könnte die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen um rund 80 % reduziert werden.
Zudem ist eine zweijährige Fristverlängerung für die Umsetzung der Berichtspflichten vorgesehen. Unternehmen, die bislang nicht unter die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) fielen, müssten demnach erst ab dem Geschäftsjahr 2027 einen Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD-Standards vorlegen.
Auch außereuropäische Unternehmen würden nur dann berichtspflichtig, wenn sie entweder mehr als 450 Millionen Euro Umsatz in der EU erzielen oder über eine Tochtergesellschaft mit über 50 Millionen Euro Jahresumsatz in einem EU-Mitgliedstaat verfügen. So sollen nur global relevante Marktakteure einbezogen und kleinere Unternehmen entlastet werden.
ESRS und EU-Taxonomie: Vereinfachungen geplant
Auch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sollen vereinfacht werden. Geplant ist eine Reduktion der erforderlichen Datenpunkte um 25 % sowie der Wegfall branchenspezifischer Standards, was den Erstellungsaufwand für Unternehmen deutlich senken würde. Das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit – die gleichzeitige Berücksichtigung von finanziellen Auswirkungen und externen Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft – bleibt jedoch unverändert bestehen.
Für nicht berichtspflichtige KMU ist ein freiwilliger Berichtsstandard auf Basis des VSME-Rahmens (Very Small and Medium Enterprises) vorgesehen. Dieser soll es ihnen ermöglichen, strukturierte Informationen für größere Geschäftspartner bereitzustellen – insbesondere, wenn diese im Rahmen ihrer eigenen Berichtspflichten Daten entlang der Lieferkette einholen müssen.
Die EU-Taxonomie-Verordnung wird entschärft: Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 450 Millionen Eurowären künftig von der Berichtspflicht befreit. Zudem soll der Datenerfassungsaufwand deutlich reduziert werden, um den administrativen Aufwand insgesamt zu verringern.
CSDDD: Verschiebung und Fokus auf direkte Geschäftspartner
Die Einführung der CSDDD soll um ein Jahr verschoben werden und tritt voraussichtlich erst ab dem 26. Juli 2028 in Kraft.
Neu ist der Fokus auf direkte Geschäftspartner: Eine Prüfung indirekter Lieferanten erfolgt nur noch bei konkreten Hinweisen auf menschenrechtliche oder ökologische Risiken. Auch die Pflicht, Geschäftsbeziehungen im Ernstfall zu beenden, entfällt.
Zudem soll die Überprüfung der Sorgfaltsmaßnahmen und ihrer Wirksamkeit künftig nur noch alle fünf Jahre erfolgen – anstelle einer jährlichen Kontrolle.
Kontroverse um geplante Lockerungen
Die geplanten Lockerungen stoßen auf unterschiedliche Reaktionen. Befürworter/-innen sehen darin einen wichtigen Schritt zur Entlastung der Unternehmen und zur Förderung von Wettbewerbsfähigkeit. Kritiker/-innen – darunter Umweltorganisationen oder Menschenrechtsinitiativen – warnen vor einem Verlust an Transparenz und einer Abschwächung des Nachhaltigkeitsengagements.
Dennoch bleibt das grundlegende Ziel der CSRD bestehen: Unternehmen zu verantwortungsvollem Handeln zu verpflichten und gleichzeitig verlässliche Einblicke in ihre Nachhaltigkeitsstrategien zu ermöglichen.
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