Programmüberblick
Das Mikroförderprogramm „Ehrenamt gewinnen. Engagement binden. Zivilgesellschaft stärken“ der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) unterstützt Organisationen dabei, freiwilliges Engagement zu fördern, Ehrenamtliche zu gewinnen und lokale Strukturen zu stärken.
Es richtet sich gezielt an ländliche und strukturschwache Regionen, die durch geringe Bevölkerungsdichte, kleine Siedlungen und eingeschränkte Infrastruktur geprägt sind, zugleich aber eine wichtige Rolle für Natur, Erholung und kulturelle Identität spielen.
Die Förderung verfolgt das Ziel, Strukturen zukunftsfähig zu machen, gesellschaftlichen Zusammenhalt zu sichern, Abwanderung zu verhindern und kulturelle Identität zu bewahren. Unterstützt werden insbesondere Gemeinschaftsprojekte, Kultur- und Bildungsinitiativen, Sport- und Freizeitangebote sowie Begegnungsstätten, die soziale Teilhabe ermöglichen.
Förderbedingungen
Anträge können seit dem 15. Januar 2025 fortlaufend gestellt werden, müssen für das laufende Jahr jedoch spätestens bis zum 15. Oktober eingehen. Die Bearbeitung dauert etwa acht Wochen; Projekte können erst danach starten und müssen bis zum 31. Dezember abgeschlossen sein. Eine Förderung im selben Jahr ist nur einmal möglich.
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen des privaten Rechts sowie bestimmte Körperschaften öffentlichen Rechts, ausgenommen Gebietskörperschaften, Stiftungen und Anstalten öffentlichen Rechts. Voraussetzung ist die Durchführung in einer förderfähigen Region, deren Einstufung das Thünen-Institut anhand von Kriterien wie Bevölkerungsdichte, Entfernung zu Zentren, Arbeitsmarkt- und Einkommenslage vornimmt.
Förderfähige und nicht förderfähige Kosten
Gefördert werden Sachausgaben wie Materialien, IT-Ausstattung, Lernmittel, Raummieten, Verpflegung, Reisekosten nach Bundesreisekostengesetz, kleine Präsente bis 20 Euro pro Person sowie projektbezogene Ehrenamtspauschalen. Hinzu kommen Honorarkosten für externe Dienstleistungen wie Moderationen, Workshops, Künstlerhonorare, Beratungen oder die Gestaltung von Materialien und Homepages. Sämtliche Ausgaben müssen durch Einzelbelege nachgewiesen werden; Pauschalen sind ausgeschlossen.
Nicht gefördert werden u. a. Genussmittel, Ehrenamtspauschalen über 75 Prozent des Budgets, Personalkosten für Festangestellte, dauerhaft angemietete Räume, Bau- und Sanierungsmaßnahmen (außer Schönheitsreparaturen), Immobilien- und Fahrzeugkäufe, Auslandsreisen sowie laufende Betriebskosten.
Die Fördersumme liegt in der Regel bei bis zu 1.500 Euro, in besonderen Fällen bei bis zu 2.500 Euro. Die DSEE übernimmt bis zu 90 Prozent der Gesamtkosten; ein Eigenanteil von mindestens 10 Prozent ist erforderlich und kann auch durch ehrenamtliche Arbeit erbracht werden.
Chancen und Herausforderungen
Die Mikroförderung überzeugt durch geringe Zugangshürden, flexible Einsatzmöglichkeiten und schnelle Umsetzung. Da Eigenleistungen anerkannt werden, bleibt die finanzielle Belastung für Vereine gering, während das Engagement vor Ort sichtbar gestärkt wird.
Herausforderungen ergeben sich durch die Beschränkung auf Sach- und Honorarkosten, die engen Zeitvorgaben mit Projektabschluss im Jahresrahmen sowie die Pflicht zu detaillierten Ausgabennachweisen. Zudem muss die Förderfähigkeit des Projektortes überprüft werden.
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