Hintergrund und Zielsetzung
Mit der Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) steigen die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung in Europa erheblich. Zwar sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nicht direkt berichtspflichtig, doch Banken, Investoren und Geschäftspartner verlangen zunehmend Informationen nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS).
Um diese Anforderungen praktikabel zu erfüllen, wurde im Auftrag der EU-Kommission der „Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs" (VSME) entwickelt. Er ermöglicht eine einheitliche, praxisnahe Berichterstattung, reduziert den bürokratischen Aufwand und erleichtert KMU die strukturierte Beantwortung von ESG-Anfragen. Gleichzeitig profitieren Banken und Investoren von besser vergleichbaren Daten, was die Auswahl nachhaltiger Unternehmen erleichtert.
Modularer Aufbau für unterschiedliche Bedürfnisse
Der VSME ist modular angelegt und bietet zwei Ebenen: ein Basismodul und ein Zusatzmodul.
Das Basismodul richtet sich vor allem an Kleinstunternehmen und klassische Mittelständler. Es umfasst elf zentrale Themenfelder, darunter Energie- und Emissionsdaten, Umweltverschmutzung, Biodiversität, Wasser- und Ressourcennutzung, Arbeitsbedingungen, Gesundheit und Sicherheit, Vergütung sowie Korruptionsprävention. Damit deckt es die wesentlichen Mindestanforderungen ab und bietet einen niederschwelligen Einstieg in die Berichterstattung.
Das Zusatzmodul ist für Unternehmen gedacht, die höheren Erwartungen von Banken, Großkunden oder Investoren gerecht werden müssen. Es ergänzt die Basis um neun weitere Themenbereiche, darunter Geschäftsmodell und Strategie, Klimaziele, Übergangspläne, Klimarisiken, Menschenrechte und das Geschlechterverhältnis in Leitungsorganen. Damit ermöglicht es eine vertiefte ESG-Transparenz und stärkt die Position von KMU bei höheren Stakeholder-Erwartungen.
Vereinfachte Wesentlichkeitsanalyse
Im Unterschied zur CSRD erfordert der VSME keine umfassende doppelte Wesentlichkeitsanalyse. Stattdessen genügt eine vereinfachte Einschätzung der strategisch relevanten Themen, bei der sowohl Auswirkungen auf Mensch und Umwelt als auch betriebswirtschaftliche Kennzahlen berücksichtigt werden.
Der Komplexitätsabbau ist erheblich: Anstelle von über 80 Offenlegungsthemen der ESRS enthält das Basismodul lediglich elf Bereiche. Mithilfe einer einfachen Excel-Vorlage lässt sich eine erste Wesentlichkeitsanalyse in wenigen Tagen durchführen, ohne aufwendige Stakeholder-Befragungen.
Flexible Anwendung und Empfehlungen
Die VSME-Berichte können intern genutzt oder öffentlich zugänglich gemacht werden, entweder als eigenständiges Dokument oder integriert in den Lagebericht. Bei der Integration in den Lagebericht ist eine Abstimmung mit den Finanzdaten erforderlich. Eine jährliche Aktualisierung wird empfohlen, um die Aussagekraft zu gewährleisten.
Die EU-Kommission empfiehlt zudem, dass Banken, Versicherer und Geschäftspartner ihre Informationsanfragen künftig auf den VSME stützen. Damit werden KMU entlastet und standardisierte Prozesse gestärkt – unter Bezugnahme auf den gesamten VSME-Standard, nicht nur auf das Basismodul.
Entwicklungsstand
Die Veröffentlichung des VSME ist für 2026 als delegierter Rechtsakt vorgesehen. Zwar ist er bisher nicht in die CSRD integriert, doch der Omnibus-Vorschlag der EU-Kommission sieht dies vor.
Da die Anwendung freiwillig bleibt, hängt der Erfolg maßgeblich von der Akzeptanz in der Praxis ab – sowohl bei KMU als auch bei Investoren und Unternehmen der Wertschöpfungskette. Digitale Tools und Plattformen, die den Berichtsprozess vereinfachen, können die Nutzung zusätzlich fördern.
Fazit
Der VSME schafft für KMU eine klare und vergleichbare Grundlage zur ESG-Berichterstattung. Er reduziert den Aufwand, stärkt die Wettbewerbsfähigkeit und verbessert die Position kleiner Unternehmen in einem zunehmend nachhaltigkeitsorientierten Markt. Gleichzeitig profitieren Banken und Geschäftspartner von mehr Transparenz und Einheitlichkeit entlang der Wertschöpfungsketten.
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