Beratung zum Thema ESRS Berichterstattung

 
 
 

Im April 2021 hat die EU einen Vorschlag zur Überarbeitung der bisherigen EU-Richtlinie (CSR-Richtlinie) veröffentlicht, die in Deutschland bisher in Form des CSR-RUG Anwendung findet.

Die neue Regelung ist unter dem Namen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) bekannt. "CSRD" ist eine Abkürzung für "Corporate Social Responsibility and Development". Teil der CSRD sind einheitliche EU-Standards für Nachhaltigkeitsinformationen, die sogenannten European Sustainability Reporting Standards (ESRS).

Zu den ESRS-Standards zählen zwei allgemeingültige ESRS-Standards, fünf im Bereich Umwelt, vier im Bereich Soziale und einer im Bereich Unternehmensführung.

Mit der CSRD fallen mehr Unternehmen in die Berichtspflicht. Hierzu zählen alle großen Unternehmen sowie alle an der Börse gelisteten, ausgenommen Kleinstunternehmen. Als groß gelten Unternehmen, die am Bilanzstichtag mind. zwei der drei Merkmale erfüllen:

  • Bilanzsumme: mind. 25 Mio. €
  • Nettoumsatzerlöse: mind. 50 Mio. €
  • Zahl der während des Geschäftsjahres Beschäftigten: mind. 250

 

Beratung zum Thema ESRS Berichterstattung

Unsere Beratung zum Thema Nachhaltigkeit unterstützt Unternehmen dabei, den wachsenden Anforderungen an transparente Berichterstattung gerecht zu werden.

Wir unterstützen Unternehmen bei der Entwicklung einer umfassenden Nachhaltigkeitsstrategie sowie einer ESRS-konformen Berichterstattung.

Wir sind u.a. als Schulungspartner beim Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) qualifiziert.

.

weitere Informationen