EU-Nachhaltigkeitsstandards: Was Banken jetzt fordern


Weniger Berichtspflicht bedeutet nicht weniger Bedarf an Daten

Mit der Überarbeitung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) fallen künftig rund 92 Prozent weniger Unternehmen unter die verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung als ursprünglich vorgesehen. Für viele mittelständische Unternehmen ist das zunächst eine spürbare Entlastung. Gleichzeitig verändert sich dadurch nicht der Bedarf an belastbaren ESG-Daten nach etablierten Nachhaltigkeitsstandards. Banken, Investoren und Geschäftspartner fragen diese Informationen weiterhin ab, unabhängig davon, ob eine gesetzliche Pflicht dazu besteht. Genau an diesem Punkt setzt die aktuelle Forderung der Kreditwirtschaft an.

CSRD-Überarbeitung entlastet den Mittelstand

Die neuen Schwellenwerte der CSRD sorgen dafür, dass vor allem kleine und mittlere Unternehmen aus der verpflichtenden Berichterstattung herausfallen. Berichtspflichtig bleiben im Wesentlichen große Unternehmen mit entsprechend hoher Mitarbeitendenzahl und Umsatz. Für den Mittelstand entfällt damit ein erheblicher administrativer Aufwand. Wer jedoch als Zulieferer, Kreditnehmer oder Vertragspartner eines berichtspflichtigen Unternehmens agiert, wird auch künftig regelmäßig nach ESG-Kennzahlen gefragt werden, denn die großen Unternehmen benötigen diese Daten für ihre eigene Berichterstattung entlang der Lieferkette.

Der freiwillige Standard (VS) gewinnt an Bedeutung

Weil die verpflichtende Berichterstattung schrumpft, gewinnt der freiwillige Nachhaltigkeitsstandard für kleine und mittlere Unternehmen an Gewicht. Der bisher als VSME bekannte Standard wird künftig als Voluntary Standard (VS) bezeichnet und ist bereits als Beta-Version auf der Plattform des Deutschen Nachhaltigkeitskodex verfügbar. Er deckt die zentralen ESG-Themen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung in kompakter, praxisnaher Form ab und ermöglicht Unternehmen einen strukturierten Einstieg, ohne den Aufwand eines vollständigen CSRD-Berichts. Für Unternehmen, die nicht mehr berichtspflichtig sind, aber dennoch Nachhaltigkeitsdaten liefern müssen, wird dieser Standard damit zum praktischen Referenzrahmen.

Warum die Kreditwirtschaft auf schnelle Standards drängt

Die deutsche Kreditwirtschaft fordert eine zügige Finalisierung praxistauglicher Standards. Der Hintergrund ist einfach erklärt. Banken benötigen eine belastbare Datengrundlage für die Risikobewertung von Krediten, für Finanzierungsentscheidungen und für die Erfüllung eigener regulatorischer Anforderungen, etwa im Rahmen der EU-Taxonomie oder der aufsichtsrechtlichen Offenlegung. Fehlen einheitliche, verlässliche Kennzahlen, wird es für Kreditinstitute schwieriger, Nachhaltigkeitsrisiken korrekt einzupreisen und Finanzierungskonditionen fair zu gestalten. Der Bankenverband hat die zentralen Argumente dazu in einem kompakten Format zusammengefasst, das Unternehmen einen guten Überblick über die Position der Kreditwirtschaft gibt: 3 Fragen, 3 Antworten zu den EU-Nachhaltigkeitsstandards.

Was das konkret für Ihre Finanzierung bedeutet

Auch wenn ein Unternehmen nicht mehr unter die CSRD-Berichtspflicht fällt, lohnt sich der Blick auf die eigene Nachhaltigkeitsdatenlage. Banken beziehen ESG-Kriterien zunehmend in ihre Ratingverfahren und Kreditentscheidungen ein. Wer hier bereits strukturierte Daten vorweisen kann, verschafft sich einen Vorteil bei Finanzierungsgesprächen und kann Nachfragen der Bank schneller und überzeugender beantworten. Wie sich das konkret auf die Finanzierungspraxis auswirkt, thematisiert die IHK Berlin am 7. Juli um 9:30 Uhr in der Online-Veranstaltung „Nachhaltig(keit) finanzieren: Was KMU jetzt wissen müssen“. Eine Anmeldung ist dort noch möglich.

Beratung durch wetando

wetando unterstützt Unternehmen dabei, sich unabhängig von der gesetzlichen Berichtspflicht auf die Erwartungen von Banken, Investoren und Geschäftspartnern vorzubereiten. Dazu gehört die Einordnung, welcher Standard zur eigenen Situation passt, etwa der Deutsche Nachhaltigkeitskodex, der Voluntary Standard (VS) oder die vollständigen ESRS-Anforderungen der CSRD. Gemeinsam wird eine Datengrundlage aufgebaut, die nicht nur einen Bericht ermöglicht, sondern auch in Finanzierungsgesprächen mit Banken überzeugt. So wird aus einer regulatorischen Entlastung kein Informationsdefizit, sondern ein strategischer Vorteil für die eigene Finanzierung.

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