Buchhaltung Verein und Stiftung: Finanzbuchhaltung für gemeinnützige Organisationen

Inhalt
ToggleBuchhaltung Verein und Stiftung: Finanzbuchhaltung mit Gemeinnützigkeits-Know-how
Hohe Branchenwissen, viel Erfahrung und vertiefte Kenntnisse Gemeinnützigkeitsrecht
Einrichtung Finanzbuchhaltung
Vor Beginn der laufenden Buchhaltung Verein ist eine einmalige Einrichtung erforderlich. Diese beinhaltet die Anlage des Mandanten in der Buchhaltungssoftware, die Einrichtung eines geeigneten Kontenrahmens – in der Regel SKR 49 bzw. SKR 42 für gemeinnützige Organisationen – sowie die Übernahme von Eröffnungsbeständen und vorhandenen Buchführungsdaten. Zudem erfolgt die Erfassung und Prüfung relevanter Stammdaten wie Bankverbindungen, Debitoren und Kreditoren. Falls gewünscht, wird auch eine Kostenstellenstruktur eingerichtet. Die Organisation und Abstimmung des Belegaustauschs, idealerweise digital, ist ebenfalls Teil der Einrichtung. Die hierdurch entstehenden Kosten werden pauschal berechnet
Durchführung der monatlichen Finanzbuchhaltung
Im Rahmen der laufenden Finanzbuchhaltung übernehmen wir monatlich die Verbuchung aller Geschäftsvorfälle der Organisation. Dazu zählen insbesondere die Verarbeitung und Kontierung der eingereichten Belege, die Buchung der Bankbewegungen, Kassenbelege sowie – falls zutreffend – die Abrechnung von offenen Posten. Im Anschluss erfolgt die Abstimmung der relevanten Konten sowie die Erstellung einer betriebswirtschaftlichen Auswertung. Bei Bedarf können auch spezielle Auswertungen für interne Zwecke oder zur Vorlage bei Gremien erstellt werden.
Für Ihre Buchhaltung setzen wir auf die Software Agenda, eine bewährte Lösung für Finanzbuchführung, Anlagenbuchführung sowie Kostenrechnung und Controlling. Agenda verfügt über eine direkte digitale Schnittstelle zu DATEV Unternehmen online sowie zu vergleichbaren Systemen, sodass ein reibungsloser und medienbruchfreier Belegaustausch jederzeit gewährleistet ist. Belege, E-Rechnungen und Buchungsdaten können so effizient und sicher übertragen werden – ganz ohne manuelle Zwischenschritte.
Referenzen
Wir beraten gemeinnützige Organisationen, insbesondere Organisationen aus dem Wissenschafts-, Sozial- und Gesundheitsbereich sowie Naturschutz-, Jugendhilfe- und Sportorganisationen.
Wir kennen uns sehr gut mit den Erfordernissen des Gemeinnützigkeitsrechts, den buchhalterischen Anforderungen (über 15 Jahre Erfahrung in Buchhaltung nach Vereinskontenrahmen) sowie Controlling und betriebswirtschaftliche Organisationsberatung.
Dr. Schunk hält regelmäßig Seminare zu Buchführung gemeinnütziger Organisationen an verschiedenen Bildungseinrichtungen und Hochschulen.
Projektbeispiel
Finanzbuchhaltung für eine Kulturstiftung
„Dr. Schunk ist ein absoluter Experte auf dem vielfältigen Gebiet des Gemeinnützigkeitsrechts. Auf dieser Basis arbeitet er sich in die Strukturen einer gemeinnützigen Organisation ein und hilft den Verantwortlichen dabei, diese weiterzuentwickeln.“ Herr Frank Pasic (Vorstandsvorsitzender FUNUS Stiftung) in Google Firmen-Bewertung
Buchhaltung Verein: die vier Sphären richtig trennen
Einfach erklärt: Die Buchhaltung Verein unterscheidet sich von der eines Unternehmens durch die Sphärentrennung. Jede Einnahme und jede Ausgabe gehört in einen von vier Bereichen, und davon hängen Steuerpflicht und Gemeinnützigkeit ab:
| Sphäre | Beispiele | Körperschaft-/Gewerbesteuer | Umsatzsteuer |
|---|---|---|---|
| Ideeller Bereich | Mitgliedsbeiträge, Spenden, Zuschüsse | steuerfrei | nicht steuerbar |
| Vermögensverwaltung | Zinsen, Mieten, Verpachtung | steuerfrei | meist steuerfrei oder 7 % |
| Zweckbetrieb | Kursgebühren, Eintritt, Pflegeleistungen | steuerfrei | 7 % oder steuerfrei |
| Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb | Vereinsfest, Werbung, Verkauf, Gastronomie | steuerpflichtig ab 45.000 Euro Bruttoeinnahmen | 19 % |
Wir richten den Kontenrahmen SKR 49 beziehungsweise SKR 42 so ein, dass die Sphären automatisch getrennt werden, und ordnen jede Buchung zu. So entstehen die Zahlen, die das Finanzamt für den Freistellungsbescheid und der Vorstand für seine Entscheidungen braucht.

Buchhaltung Verein: Rücklagen, Mittelverwendung und Spendenbescheinigungen
Gemeinnützige Organisationen müssen ihre Mittel zeitnah verwenden, spätestens bis zum Ende des zweiten auf den Zufluss folgenden Jahres. Was darüber hinaus zurückgelegt wird, braucht eine Grundlage nach § 62 AO: zweckgebundene Rücklagen für konkrete Vorhaben, Betriebsmittelrücklage für laufende Kosten, freie Rücklage bis zu einem Drittel des Überschusses aus der Vermögensverwaltung und zehn Prozent der übrigen zeitnah zu verwendenden Mittel. Die Buchhaltung Verein muss diese Rücklagen nachvollziehbar ausweisen; sonst droht im schlimmsten Fall der Verlust der Gemeinnützigkeit. Dazu kommen Zuwendungsbestätigungen nach amtlichem Muster, das Spendenregister und die Dokumentation von Aufwandsspenden und Ehrenamtspauschalen. Wir führen das mit, damit Vorstand und Kassenprüfer jederzeit auskunftsfähig sind.
Buchhaltung Verein zum Jahresende: Abschluss, Kassenprüfung, Gremien
Am Jahresende erstellen wir die Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder die Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung, die Vermögensübersicht, die Mittelverwendungsrechnung und den Nachweis der Rücklagen. Für die Mitgliederversammlung bereiten wir den Kassenbericht so auf, dass auch Mitglieder ohne Buchhaltungskenntnisse verstehen, woher das Geld kam und wohin es ging. Kassenprüfer erhalten von uns einen geordneten Belegzugang. Die Steuererklärung für gemeinnützige Körperschaften (alle drei Jahre oder jährlich bei wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb) reicht Ihr Steuerberater ein; wir liefern die Zahlen.

Controlling in der Buchhaltung Verein und Stiftung
Buchhaltung liefert Vergangenheit, Controlling liefert Steuerung. Für Träger mit Projekten, Zuwendungen und mehreren Standorten richten wir Kostenstellen und Kostenträger ein, damit jeder Förderantrag und jeder Verwendungsnachweis aus der laufenden Buchhaltung bedient werden kann. Dazu kommen Liquiditätsplanung, Soll-Ist-Vergleich je Projekt, Kennzahlen für den Vorstand (Eigenmittelquote, Personalkostenquote, Fördermittelabhängigkeit) und bei Bedarf eine Selbstkostenrechnung für Entgeltverhandlungen mit Kostenträgern. Mehr zur Finanzierung lesen Sie unter Fördermittel und Fundraising.
Ablauf: So starten Sie mit uns
- Kostenfreies Erstgespräch: Umfang, Belegaufkommen, Software, Übergabe vom bisherigen Buchhalter.
- Angebot mit Festpreis: Einrichtung pauschal, laufende Buchhaltung monatlich nach Belegzahl, Jahresabschluss pauschal.
- Einrichtung: Kontenrahmen, Sphären, Kostenstellen, digitaler Belegaustausch über Agenda und DATEV Unternehmen online.
- Laufender Betrieb: Monatliche Buchhaltung Verein, Auswertung für den Vorstand, Quartalsgespräch.
Häufige Fragen zur Buchhaltung Verein und Stiftung
Brauchen wir als kleiner Verein überhaupt eine Buchhaltung?
Ja, jeder Verein muss Einnahmen und Ausgaben geordnet aufzeichnen und der Mitgliederversammlung Rechenschaft ablegen. Für Vereine ohne wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb reicht eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung mit Vermögensaufstellung.
Was kostet die Buchhaltung Verein bei wetando?
Die Einrichtung berechnen wir pauschal, die laufende Buchhaltung nach Belegzahl ab einem monatlichen Festpreis. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie ein schriftliches Angebot ohne versteckte Posten.
Gehört die Lohnbuchhaltung zur Buchhaltung Verein dazu?
Lohnabrechnungen erstellen wir in Zusammenarbeit mit Partnerkanzleien; die Daten laufen in dieselbe Buchhaltung.
Arbeiten Sie nur in Leipzig und Berlin?
Digitaler Belegaustausch macht den Standort unwichtig. Wir betreuen Vereine, Stiftungen und gGmbHs aus Leipzig, Sachsen, Berlin und bundesweit.

Kontakt Buchhaltung
Sie haben Fragen zu unserem Beratungsangebot oder möchten einen Termin mit uns vereinbaren? Nutzen Sie bitte unser Kontaktformular oder vereinbaren Sie direkt online einen Gesprächstermin mit uns.
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht und melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen.
FAQs – wir beantworten Ihre Fragen
Gemeinnützige Organisationen müssen ihre Einnahmen und Ausgaben nach vier Tätigkeitsbereichen trennen – ideeller Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Ein spezialisiertes Controlling stellt sicher, dass alle Teilbereiche jederzeit im Blick bleiben und die Gemeinnützigkeit nicht gefährdet wird.
wetando arbeitet mit den vereinsspezifischen Kontenrahmen SKR 49 und SKR 42 und bildet die vier Tätigkeitsbereiche korrekt ab. Schnittstellen zu den gängigen Rechnungswesenprogrammen DATEV und Lexware sind vorhanden.
Der wetando-Controlling-Report liefert Kennzahlen, Trends und Grafiken auf Basis der laufenden Buchhaltung – zugeschnitten auf Vereine, Stiftungen und gGmbHs. Er umfasst neben klassischen Finanzkennzahlen wie der Eigenkapitalquote auch NPO-spezifische Auswertungen, etwa die Einnahmenverteilung nach Tätigkeitsbereichen.
Ja, wetando übernimmt die Finanzbuchhaltung vollständig unter Einhaltung der gemeinnützigkeitsrechtlichen Bereichsaufteilung. Zusätzlich richten wir individuelle Kostenstellen und Erfolgskennzahlen für die unterjährige Soll/Ist-Überwachung ein.
wetando berät Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) gezielt zur Selbstkostenrechnung und Auftragskalkulation – inklusive Schulungen zu Zuschlagskalkulation, Deckungsbeitragsrechnung und Angebotserstellung. Ziel ist die konkrete Optimierung der bestehenden Berechnungsmethoden.
Ansprechpartner

Newsroom